Anfechtbarkeit von Rückweisungsentscheiden, Beschwerdelegitimation des Betreibungs- oder Konkursamts
am 28.01.2008 von KunzOBlog
Ein Rückweisungsentscheid einer kantonalen Instanz (in casu : obere Aufsichtsbehörde SchKG), kann nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 BGG angefochten werden, wobei eine Beschwerde dann zulässig ist, wenn der Rückweisungsentscheid der unteren Instanz im Detail vorschreibt, was sie zu tun hat:
Les exigences de cette disposition ayant été simplement reprises de lancien droit, en particulier des art. 50 al. 1 et 87 al. 2 OJ (cf. Message concernant la révision totale de lorganisation judiciaire fédérale du 28 février 2001, FF 2001 p. 4131 s.), il y a lieu dadmettre, conformément à la jurisprudence qui prévalait sous lempire de lancien droit (ATF 112 III 90 consid. 1), quune décision de renvoi assortie, comme en lespèce, dinjonctions très précises peut faire lobjet dun recours au Tribunal fédéral en dépit de son caractère incident. (Urteil des Bundesgerichts vom 13. Dezember 2007, 5A_335)
Zur Beschwerde in Zivilsachen ist sodann nur berechtigt, wer ein rechtlich geschützes Interesse an der Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Entscheids hat. (Art. 76 BGG). Dies gilt - wegen Art. 72 Abs. 2 lit. a BGG - auch in SchKG-Angelegenheiten.
Wie unter altem Recht (Art. 19 aSchKG) muss indes Betreibungsämtern - deren Verfügungen angefochten wurden - trotz eigentlich fehlendem rechtlich geschützten Interesse eine Möglichkeit gegeben werden, Rechtmittel zu ergreifen, so insbesondere wenn sie fiskalische Interessen oder die Interessen einer Konkursmasse vertreten, oder wenn es um die Anwendung der Gebührenverodnung geht:
Sous lempire de cet ancien droit, un office des poursuites ou des faillites dont la décision ou la mesure avait été …
Hanf vernichtet - Beschwerde zu Unrecht zurückgewiesen
strafprozess / In einem Strafverfahren im Kanton Wallis haben die zuständigen Behörden die Vernichtung von beschlagnahmten Hanfblätter angeordnet und vollzogen. Auf eine dagegen gerichtete Beschwerde trat das Kantonsgericht mangels aktuellen praktischen Interes…
Beschwerde in Zivilsachen auch in Spitalhaftungsfällen
KunzOBlog / Selbst wenn ein Kanton die Haftung von öffentlichen Spitälern dem öffentlichen Recht unterstellt hat (vgl. Art. 61 Abs. 1 OR), werden Urteile über die Spitalhaftung mittels Beschwerde in Zivilsachen im Sinne von Art. 72 BGG beim Bundesgericht ang…
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strafprozess / Nach einem früheren, zur BGE-Publikation vorgesehenen Entscheid des Bundesgerichts (BGer 1B_23/2008 vom 31.01.2008; vgl. meinen früheren Beitrag) konnten Präsidialentscheide des Bundesstrafgerichts nicht an das Bundesgericht weitergezogen werden…
Entschädigungsanspruch nach Freispruch
strafprozess / In Fünferbesetzung hat die I. Öffentlichrechtliche Abteilung des Bundesgerichts eine staatsrechtliche Beschwerde gegen die Verweigerung einer Parteientschädigung nach Art. 379 StPO/GE gutgeheissen (1P.47/2006 vom 28.09.2006): Limportance des inci…
Unanfechtbarer Anwaltsausschluss
strafprozess / Ein Untersuchungsrichter im Kanton Waadt hat einem Beschuldigten nicht erlaubt, sich von seinem Verteidiger zu einer Einvernahme begleiten zu lassen. Die dagegen geführte Beschwerde wurde von der Anklagekammer abgewiesen. Auf eine dagegen gerichtete…
Im Zweifel für Entlastung des Bundesgerichts
strafprozess / In einem zur BGE-Publikation vorgesehenen Entscheid (6B_12/2007 vom 05.07.2007) hat das Bundesgericht die bisher umstrittene Frage der Legitimation des “einfachen Geschädigten” zur Beschwerde in Strafsachen nach Art. 81 BGG entschieden…
… und die Kosten trägt die Anwältin
strafprozess / Das Bundesgericht scheint die Haftung der Parteivertreter für die Gerichtskosten auszudehnen. Hier ein aktuelles Beispiel (1B_116/2007 vom 10.07.2007): Les frais sont en principe mis à la charge de la partie qui succombe (art. 66 al. 1 LTF). Les fr…
106 neue Urteile des Bundesgerichts, zwei zum “sursis partiel”
strafprozess / Nicht weniger als 106 neue Entscheide hat das Bundesgericht heute online gestellt. Ich beschränke mich darauf, hier auf zwei weitere Urteile zu Art. 42 StGB und Art. 43 StGB hinzuweisen, die den selben Sachverhalt betreffen (BGer 6B_713/2007 und…
