Anfang vom Ende der steigenden Energiepreise? Landgericht Bremen schiebt Gaspreiserhöhungen einen Riegel vor
Dass die Versorgung mit Energie unweigerlich teurer wird, müssen die Verbraucher nicht ohnmächtig hinnehmen. Dieses Signal geht von
einem bundesweit beachteten Rechtsstreit vor dem aus. Dort hat der Bremer Energieversorger swb in der gerichtlichen
Auseinandersetzung um Gaspreiserhöhungen nun eine Niederlage erlitten. Die Bremer Richter erklärten vier Preiserhöhungen seit Oktober
2004 für unwirksam. Begründung: Die sogenannten Preiserhöhungsklauseln in den Verträgen von 58 Klägern seien für die Kunden nicht
durchschaubar und nicht präzise genug.
Der Sachverhalt
Der Energieversorger der Hansestadt hatte den Gaspreis in vier Stufen um 1,54 Cent je Kilowattstunde auf 5,55 Cent angehoben.
Grundlage der Preiserhöhung waren entsprechende Vertragsklauseln, wonach im Falle einer Steigerung von Lohnkosten oder Heizölpreisen
einseitige Preisanhebungen des Versorgers zulässig seien. Das wollten sich einige Tausend Kunden der swb nicht gefallen lassen und
legten Widerspruch ein.
Das Urteil
Zu Recht, befand das Landgericht Bremen. Die umstrittenen Preisänderungsklauseln seien zu wenig klar und verständlich. Vielmehr
müssten solche Vertragsbestimmungen so formuliert sein, dass der Kunde die Möglichkeit habe, die Berechtigung einer Preiserhöhung
anhand der Klausel selbst zu prüfen.
Ausdrücklich wiesen die Richter auf das so genannte Flüssiggas-Urteil des Bundesgerichtshofs (Urteil v. 21.09.2005, Az.: VIII ZR
38/05) hin. Die Karlsruher Richter hatten im September 2005 entschieden, dass für einen langfristig gebundenen Kunden bereits bei
Vertragsabschluss erkennbar sein müsse, in welchem Umfang Preisanhebungen auf ihn zukommen können. Ob diese auch tatsächlich
berechtigt sei, müsse er Mittels der der entsprechenden Vertragsklauseln selbst überprüfen können. Auf diesem Wege lasse sich
verhindern, dass Lieferanten nachträglich ihren Gewinnanteil erhöhen.
Bundesweite Bedeutung?
Nach Angaben von Verbraucherschützern sind von den den Preiserhöhungen der swb rund 100.000 Kunden betroffen - ein Volumen von 50
Millionen Euro. Der unterlegene Energieversorger will gegen das Urteil Berufung einlegen, weil der Richterspruch Folgen nicht nur für
die 58 erfolgreichen Kläger hat. Weniger zahlen müssten demnach auch andere Kunden der swb, deren Energielieferungsverträge
entsprechende Preisänderungsklauseln enthielten. Für den Fall, dass das Urteil Rechtskraft dennoch erlangt, will der Energieversorger
Rückstellungen bilden.
Eine Maßnahme, zu der Energieversorger auch außerhalb der Hansestadt Bremen gezwungen sein könnten. Dem Urteil wird allgemein
bundesweite Bedeutung zugemessen. Der überwiegende Teil aller Energieversorger in Deutschland benutze solche Preisanhebungsklauseln,
so die Sprecherin der Verbraucherzentrale Bremen. Der Streit um die Angemessenheit der Bremer Gaspreise insgesamt sei mit dem Urteil
vom Mittwoch noch…
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