Anerkennung eines ausländischen Schiedsspruches?

Ein Vertragspartner möchte zur Zwangsvollstreckung einen ausländischen Schiedsspruch in Deutschland anerkennen lassen. Diese Anerkennung soll nach dem UN-Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche im Inland betrieben werden. Entscheidende Voraussetzung hierfür ist, dass eine Schiedsabrede (aufgrund dieser entscheidet…

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Themen: Voraussetzung , Internationaler Handel

Erschienen 4. März 2009 auf http://www.schindlerboltze.de/weblog.

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