Androhung Kündigung: Rechtsschutzversicherung muss zahlen

Drohte der Arbeitgeber mit einer Kündigung, lehnten Rechtsschutzversicherungen den Kostenschutz bisher häufig mit der Begründung ab, es sei noch kein Versicherungsfall eingetreten. Mit Urteil vom 19.11.2008 - IV ZR 305/07 - hat der Bundesgerichtshof diese Praxis als rechtswidrig verworfen: Der Bundesgerichtshof hat seiner Entscheidung folgende Leitsätze vorangestellt:

Die Festlegung eines verstoßabhängigen Rechtsschutzfalles i.S. von § 14 (3) Satz 1 ARB 75 (entsprechend für § 4 (1) Satz 1 c ARB 94) richtet sich allein nach den vom Versicherungsnehmer behaupteten Pflichtverletzungen. Dieses Vorbringen muss (erstens) einen objektiven Tatsachenkern - im Gegensatz zu einem bloßen Werturteil - enthalten, mit dem er (zweitens) den Vorwurf eines Rechtsverstoßes verbindet, der den Keim für eine rechtliche Auseinandersetzung enthält, und worauf er (d… » Vollständiger Artikel
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Themen: Kosten , Kündigung , Rechtsschutzversicherung , Rechtsschutzversicherung: Versicherungsfall
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 5. Januar 2009 auf http://www.andreas-buschmann.net.

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