Anders Behring Breivik unzurechnungsfähig? Kommt es zu keinem Prozess?

Amoklauf / Terror / Anders Behring Breivik / Zurechnungsfähigkeit

Es war eine der schrecklichsten Ereignisse der letzten Jahre, als der Norweger Anders Behring Breivik mit seinem Bombenanschlag im Regierungsviertel in Oslo und dem anschließenden „Amoklauf“ auf der Insel Utøya insgesamt 77 Menschen tötete. Die Mehrheit seiner Opfer waren Jugendliche auf dem Jugendlager der Sozialdemokraten auf der kleinen Insel.

Der Prozess gegen Breivik steht kurz bevor und wird mit Spannung erwartet. Doch vielleicht kommt es gar nicht so weit. Wie zwei Rechtspsychiater nach Medienberichten jetzt in ihrem Gutachten feststellten, könnte der 32-jährige Breivik aufgrund dessen Vorgeschichten für unzurechnungsfähig erklärt werden. Dann würde es zu keinem Prozess kommen und er stattdessen in einer psychiatrischen Einrichtung für eine unbestimmte Zeit eingewiesen werden. In dem Gutachten ist unter anderem von „paranoid schizophren“ die Rede.

Derzeit befindet er sich in der Untersuchungshaft – Eine mögliche Anklage lautete im Vorfeld des möglichen Prozesses „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“.

( Quelle: stern, 29.11.2011 )

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Themen: Rechtsanwalt , Prozess , Mord , Rede , Terror , Stern , Schuld , Gutachten , Oslo , Norwegen , Amoklauf , Behring , Schizophren , Gutachter , Mord & Totschlag , Unzurechnungsfähig , Tuscon , Menschlichkeit
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 29. November 2011 auf http://www.anwalt-strafverteidiger.de.

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