Anbieter einer Blogging-Plattform ist für beleidigende Äußerungen verantwortlich
Eigener Leitsatz: Der Anbieter einer Plattform für Blogger ist für beleidigende und verleumderische Äußerungen verantwortlich, die
Nutzer seiner Plattform auf seiner Plattform verbreiten, wenn er trotz einer Abmahnung untätig geblieben ist. Da sich diese
Persönlichkeitsrechtsverletzung in Deutschland auswirkt, ist deutsches Recht anwendbar.
Landgericht Berlin
Beschluss vom 21.06.2011
Az.: 27 O 335/11
Tenor 1. Der Antragsgegnerin zu 2) wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von
bis zu 250.000,00 , ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, letztere zu vollziehen an einem Vorstandsmitglied,
untersagt, über den Antragsteller zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, wonach dieser a) asozial und/oder in kriminelle
Machenschaften verwickelt sei, b) ein Spitzel sei, c) in irgendeiner Weise mit in Verbindung zu bringen sei, d) geisteskrank und schwachsinnig sei, e) ein russischer gewesen sei. 2. Von den Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller und die
Antragsgegnerin zu 2. jeweils die Hälfte. 3. Der Verfahrenswert wird auf 10,000 Euro festgesetzt.
Gründe Der Antragsteller hat gegen die Antragsgegnerin zu 2. einen Anspruch auf Unterlassung der angegriffenen Äußerungen aus §§ 823
Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog i.V.m. §§ 185 ff. StGB, Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG. Die in dem Tenor zu 1. enthaltenen
beleidigenden und verleumderischen Äußerungen verletzen den Antragsteller in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Auf den
Sachver…
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