Anbieten von Geld für Sex: Beleidigung

Das OLG Oldenburg (1 Ss 204/10) hat festgestellt, dass das Anbieten von Geld mit dem Hinweis, sich davon sexuelle Dienstleistungen zu erhoffen, eine Beleidigung darstellen kann. Wie ich zum Thema Voyeurismus erklärt hatte, ist darauf abzustellen, ob eine Kundgabe von Missachtung vorliegt – wer einem anderen Geld gegen Sex anbietet, bringt damit offen zum Ausd…

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Themen: Beleidigung , Olg Oldenburg

Erschienen 14. Januar 2011 auf http://www.ferner-alsdorf.de.

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Anbieten von Geld für Sex: Beleidigung

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