Analphabeten dürfen nicht zur Unterschrift gedrängt werden
am 13.12.2007 von Recht und Alltag
Arbeitslose, die der deutschen Sprache weder mündlich noch schriftlich mächtig sind, dürfen ohne Hinzuziehung eines Dolmetschers nicht zur Unterzeichnung von Erklärungen oder anderen Dokumenten aufgefordert werden. Entsprechende Schriftstücke sind rechtsunwirksam. Das entschied in einem kürzlich veröffentlichten Urteil der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts (Az.: L 6 AL 19/05).
Im vorliegenden Fall war ein heute 64jähriger türkischer Arbeitsloser von der Arbeitsagentur in Marburg aufgefordert worden, schriftlich zu bestätigen, dass er von seiner Ehefrau „dauernd getrennt lebt“. Das hat Auswirkungen auf die Höhe des Arbeitslosengeldes. Der Türke unterschrieb das ihm vorgelegte Dokument, ohne es verstanden zu haben. Daraufhin forderte die Arbeitsagentur zu viel gezahlte Leistungen in Höhe von 5.500 € zurück. Die hiergegen gerichtete Klage hatte in 2. Instanz Erfolg.
Die Darmstädter Richter hielten es für erwiesen, dass der Kläger, …
Eigeninitiative bei der Arbeitssuche muss nachgewiesen werden
Recht und Alltag / Wer Sozialleistungen erhält, ist zur Mitwirkung und Eigeninitiative, z.B. bei der Beschäftigungssuche, verpflichtet und muss diese auch nachweisen – etwa durch die Vorlage von Bewerbungen bei potentiellen Arbeitgebern. Ansonsten entfällt der Lei…
Gemeinsames Konto ist nicht automatisch Beleg für eine Bedarfsgemeinschaft
Recht und Alltag / Die Führung eines gemeinsamen Kontos ist kein ausreichendes Indiz für das Bestehen einer Bedarfsgemeinschaft. Das entschied in einem vor kurzen veröffentlichten Beschluss (Az.: L 7 AS 282/07 ER) der 7. Senat des Hessischen Landessozial…
Wer sich für die Höhe seines Arbeitslosengeldes nicht interessiert, handelt grob fahrlässig
Recht und Alltag / Ein Arbeitsloser, der sich für die Höhe seiner Lohnersatzleistungen nicht interessiert, der die Bewilligungsbescheide der Bundesagentur nur abheftet, aber nicht sorgfältig liest, und der ungeprüft davon ausgeht, es werde schon alles stimmen, hand…
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Recht und Alltag / Formulieren Hartz IV-Empfänger Änderungswünsche an ihrer Eingliederungsvereinbarung, so kann dies nicht als Verweigerung gewertet werden, die Vereinbarung zu unterzeichnen und zu akzeptieren. Entsprechend dürfen auch nicht automatisch LeistungskÅ
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Existenzgründungszuschüsse dürfen nicht auf das Einkommen angerechnet werden
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