„An Neger […] vermieten wir nicht“ = 5.000 € Geldentschädigung

Am 19. Januar 2010 hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln (Az. 24 U 51/09, Volltext liegt noch nicht vor) eine Immobilienverwaltung zur Zahlung von 5.056 € verurteilt, weil eine Hausmeisterin einem schwarzafrikanischen Paar anlässlich einer Wohnungsbesichtigung mitgeteilt hatte, es werde nicht an «Neger… äh Schwarzafrikaner oder Türken» vermietet.

Das Paar verlangte nunmehr Schadensersatz (Fahrtkosten: 56 €) und Geldentschädigung. Das OLG befand: Zu Recht. Es sprach den Wohnungsinteressenten die Geldentschädigung in Höhe von 5.000 € zu, weil die Bezeichnung «Neger» eindeutig diskriminierend und ehrverletzend sei. Dass ihnen die Wohnungsbesichtigung allein wegen ihrer Hautfarbe verweigert wurde, stelle eine schwerwiegende Ausgrenzung und Stigmatisierung dar, in der sogar ein Angriff auf die Menschenwürde des Paares liege.

Die Immobilienverwaltung hafte gemäß § 831 BGB für die Äußerung der Hausmeisterin, da diese mit der Durchführung der Besichtigunge…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Haftung , Schmerzensgeld , Schadensersatz , Neger , Diskriminierung , Geldentschädigung
Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 22. Januar 2010 auf http://anwaltniemeyer.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

“Wir vermieten nicht an Neger”

LawBlog | 20. Januar 2010 — Wir vermieten nicht an “Neger… äh Schwarzafrikaner oder Türken”. Wegen dieser Äußerung hat das Oberlandesgericht Köln einen Aaa…

Diskriminierung Wohnungssuche: Immobilienverwalter: Schadenersatz wegen Diskriminierung bei der Wohnungssuche

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 19. Januar 2010 — Der 24. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat einen in Aachen ansässigen Immobilienverwalter heute zur Zahlung von 5.056,-…

Diskrimminierung bei der Wohnungssuche

Rechtslupe | 19. Januar 2010 — Nicht nur der Vermieter, sondern auch der Wohnungsverwalter haftet einem Mietinteressenten auf Schadensersatz, den er wegen sei…

Schadensersatz bei Diskriminierung

Im Namen des Volkers | 20. Januar 2010 — Ein Paar schwarzafrikanischer Herkunft hatte sich 2006 auf eine Annonce des Wohnungsverwalters gemeldet, weil es nach Aachen um…

Wer nicht hören will, muss fühlen ...

Dies und das ... | 13. April 2010 — Diskriminierenden und rassistische Äußerungen im Mietrecht war lange Zeit nicht beizukommen. Deshalb lässt ein Urteil des Oberlan…

Keine Vermietung an Neger – Schadensersatz

Rechtsanwälte Spoth Beyer Reidlingshöfer | 28. Juni 2010 — Mit Urteil vom 19.01.2010 (Aktenzeichen 24 U 51/09) hat das Oberlandesgericht Köln aus Afrika stammenden Klägern einen Schmer…

Tatbestandskatalog Berlin: Verkehrsordnungswidrigkeiten: Neuer Tatbestandskatalog online

Anwalt Niemeyer | 9. Juli 2009 — Das Flensburger Kraftfahrtbundesamt stellt auf seiner Website den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog der Straßenverkehrso…

OLG Köln: Schadenersatz wegen Diskriminierung schwarzafrikanischen Paares bei Wohnungssuche

Jus@Publicum | 20. Januar 2010 — <click> Das Oberlandesgerichts Köln (Az. OLG Köln 24 U 51/09) hat gestern unter Aufhebung der anderslautenden …

Parabolantenne («Satellitenschüssel») für ausländische Mieter

Anwalt Niemeyer | 10. April 2009 — Wenn er anders keine Möglichkeit hat, seinem Informationsbedürfnis nachzukommen, darf ein ausländischer Mieter eine Parabolante…

Schadensersatz auch für Kosten der Anfrage beim Rechtsschutzversicherer

Anwalt Niemeyer | 20. August 2009 — Nach einem Schadensereignis – wenn Juristen das sagen, ist oft ein Verkehrsunfall gemeint – hat der Geschädigte Anspruch auf …

„An Neger vermieten wir nicht“ - Kölner Stadt-Anzeiger

Wird ein Mietinteressent wegen seiner Hautfarbe oder ethnischen Herkunft abgelehnt, droht Schadenersatz. Das Kölner Oberlandesgericht verurteilte eine Immobilienverwaltung, einem diskriminierten Paar 5056 Euro Schadenersatz zu zahlen.