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An Haaren herbeigezogen

am 17.02.2006 von http://www.recht.us/amrecht

CK - Washington.   Die Kläger möchten gern in den USA klagen, wo sie sich ein besseres Ergebnis als im Ausland versprechen. Die Beklagte sitzt allerdings in Bermuda. Der Vertrag zwischen den Beteiligten enthält eine Rechtswahlklausel mit dem Recht von Bermuda und eine Gerichtsstandsklausel für die Gerichtsbarkeit von Bermuda.
Als die Kläger behaupten, sie könnten andere Unternehmen mit Bezug zu den USA in die Klage einbeziehen und damit die Bermuda-Gesellschaft und verbundene Gesellschaften im sonstigen Ausland nach Massachusetts zwingen, bremst sie das Gericht. Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks bestätigt in Sachen Paul E. Platten et al. v. HG …

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