AN DER GRENZE
am 27.10.2005 von http://www.lawblog.deDas Amtsgericht verurteilt den Beklagten, an den Kläger 607,43 € zu zahlen. An sich nicht bemerkenswert, läge die Zulässigkeitsgrenze für die Berufung nicht bei 600,00 €. Bei der Vielzahl der Punkte, die der Richter bewerten musste, hätte er auch locker …
Rechtsmißbrauch bei Serienabmahnungen
Handakte WebLAWg / Ein wesentliches Indiz für Rechtsmissbrauch liegt in einem massenhaften Vorgehen (Serienabmahnungen), wobei allein die Vielzahl von Abmahnungen die Feststellung einer Rechtsmissbräuchlichkeit noch nicht tragen muss. Ein massenhaftes Vorgehen deutet…
Blogbeiträge bewerten
RA-Blog / Ich habe gerade mal testweise das Karma-Plugin aktiviert. Ihr könnt jetzt bewerten, ob Ihr einen Beitrag übel (-2), uninteressant (-1), neutral (0), gut (1) oder sehr gut (2 Punkte) findet. Viel Spaß damit! Aber nicht alles übel finden!…
BVerwG 10 B 4.05
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist zulässig und begründet.1 Die Beschwerde macht sinngemäß als Verfahrensfehler nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO geltend, dass das Berufungsgericht die Berufung zu Unrecht mangels ausreichender Begründung als unzulässig verworfen…
Zocken des AG-Vorstands nur auf eigenes Risiko
Lichtenrader Notizen / Das Landgericht München I hat zwei frühere Vorstände einer Aktiengesellschaft zur Erstattung von 834.857,85 € zuzüglich Zinsen verurteilt. So hoch war der Schaden, den diese der klagenden Gesellschaft durch den pflichtwidrigen Abschluss eines…
Auch nicht
RA-Blog / Heute beim Amtsgericht. Vermieter hat Mieter verklagt wegen Nachzahlung von Nebenkosten. Ich bin der Anwalt von Mieter. RA Gegner: “Da ist noch keine einzige Nebenkostennachzahlung geleistet worden.” Richter: “Auf die Abrechnung wÃ…
Deftige Urteilskritik
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Spektakuläre Wende im Prozess gegen die ehemaligen Geschäftsführer der Eissporthalle in Salzgitter: Beim gestrigen Auftakt der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Braunschweig hat der Vorsitzende Richter die Einstellung des Verfahrens gegen Z…
