Amtsveranlagung für 410 €

Eine Einkommensteuerveranlagung erfolgt, wenn nur Einkünfte aus einem Lohn- oder Gehaltsbezug vorliegen, nur innerhalb einer gesetzlich vorgesehenen Frist, danach ist eine Steuererstattung nicht mehr möglich.

Wird diese Frist versäumt, hilft oftmals die Überlegung, ob nicht doch eine nicht derart fristgebundene Veranlagung von Amts wegen durchzuführen ist. Hierzu hat der Bundesfinanzhof nun in zwei Entscheidungen klar gestellt, dass eine solche Amtsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG stets dann vorzunehmen ist, wenn die positive oder die negative Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, jeweils mehr als 800 DM = 410 € beträgt.

Beträgt die positive oder die negative Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, vermindert um die darauf entfallenden Beträge nach § 13 Abs. 3 und § 24a EStG, jeweils mehr als 800 DM (410 €), ist eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG von Amts wegen durchzuführen.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 21. September 2006 - VI R 47/05 Bundesfinanzhof, Urteil vom 21. September 2006 - VI R 52/04

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.

  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Estg , Lohn , Entscheidungen

Erschienen 25. Oktober 2006 auf http://www.meisen.info.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Lohnsteuerveranlagung: Lohnsteuer-Veranlagung bei Verlusten

Blickpunkt Recht & Steuern | 20. Dezember 2006 — Beträgt die positive oder die negative Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitsloh…

[Kein Titel]

Blickpunkt Recht & Steuern | 20. Dezember 2006 — Beträgt die positive oder die negative Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitsloh…

Weitere Entscheidungen des BFH (25.10.2006)

STEUERRECHT | 25. Oktober 2006 — Folgende weiteren Entscheidungen des Bundesfinanzhofes (BFH) wurden mit Datum von heute (25.10.2006) veröffentlicht: - BFH-Ur…

BFH: Keine Verfahrensaussetzung wegen geplanter Gesetzesänderung mit Rückwirkung

STEUERRECHT | 20. Dezember 2006 — BFH-Urteil vom 29.11.2006 - VI R 14/06 Pressemeldung Nr. 70 des Bundesfinanzhofs (BFH): “Mit Urteil vom 29. November 2006…

Bedeutung Antragsveranlagung: Antragsveranlagung ist auch noch für alte Jahre möglich

Blickpunkt Recht & Steuern | 18. Januar 2008 — Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen …

Künftige Gesetzesänderung und heutige Gerichtsverfahren

Blickpunkt Recht & Steuern | 20. Dezember 2006 — Wegen geplanter Gesetzesänderung können keine Gerichtsverfahren ausgesetzt werden, nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs auch …

Durchzuführen Zusammen Oder Getrennt: Zusammen oder getrennt?

Blickpunkt Recht & Steuern | 25. Oktober 2006 — Wählt ein zur Einkommensteuer zu veranlagender Ehegatte die getrennte Veranlagung, ist auch für den anderen Ehegatten zwingend …

Verlustausgleich Estg: Verlustausgleich und Arbeitnehmerveranlagung

Blickpunkt Recht & Steuern | 6. September 2006 — Für Arbeitnehmer, die Einkünfte auch aus anderen Einkunftsarten beziehen, und bei denen deshalb eine Veranlagung von Amts wegen…

Steuererklärung Festsetzung Einkommen Von Amts Wegen: Antragsveranlagung oder Steuerfestsetzung von Amts wegen?

Blickpunkt Recht & Steuern | 6. September 2006 — Ein Antrag des Arbeitnehmers auf Veranlagung zur Einkommensteuer ist entbehrlich, wenn bereits eine Steuerfestsetzung von Amts …

Antragsveranlagung Einkommensteuer: Verfassungswidrigkeit der Ausschlussfrist für die Antragsveranlagung bei Arbeitnehmern

STEUERRECHT | 6. September 2006 — Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die 2-jährige Frist aus § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG zum Antrag auf Erstattung zuviel gezahlter Lo…