Ressourcenverschwendung
RA J. Melchior, Wismar | 23. Oktober 2008 — Der Gegner hat Fahrräder der Mandantin entwendet. Ein diesbezüglich ergangener Strafbefehl ist rechtskräftig geworden. Auf eine…
Eine Versicherung macht nicht gezahlte Prämie für eine Privathaftpflichtversicherung per Mahnbescheid geltend. Der Antragsgegner legt Widerspruch ein, die Versicherung erhebt entsprechend Klage.
Zuständig ist das AG Wismar. Anstatt nun wie beantragt im schriftlichen Verfahren gem. §§ 128, 495 a ZPO zu entscheiden, wird ganz wichtig Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt, das persönliche Erscheinen des Beklagten angeordnet und diesem eine Erwiderungsfrist bis fünf Tage vor dem Termin eingeräumt. Das ganze wegen einer Forderung von sage und schreibe 64,86 Teuro.
Liebes Gericht, 1. Der Gegner erscheint aller Wahrscheinlichkeit nach sowieso nicht ebenso unwahrscheinlich ist es, dass er sich schriftsätzlich meldet; 2. Falls doch, wird mir der Schriftsatz frühestens im Termin übergeben mit der Folge, dass ich ggf. zur Erwiderung seinen Schriftsatzfrist beantragen müsste, wodurch sich das Verfahren weiter verzögert; 3. Schließlich: Eine realistische Aussicht auf einen Vergleichsschluss besteht ohnehin nicht.
Was also, verdammt noch mal, hindert an einem schriftlichen Verfahren mit Schriftsatzfrist und anschließendem (höchst wahrscheinlichem) Versäumnisurteil ???
RA J. Melchior, Wismar | 23. Oktober 2008 — Der Gegner hat Fahrräder der Mandantin entwendet. Ein diesbezüglich ergangener Strafbefehl ist rechtskräftig geworden. Auf eine…
RA J. Melchior, Wismar | 21. September 2011 — Es geht um Ansprüche aus einem Kabelfernsehvertrag. Der Kollege erhebt eine Feststellungsklage, die wegen Subsidiarität derselb…
MKB Rechtsblog | 25. November 2009 — Wie bereits berichtet ist in einem unserer Verfahren eine weitere mündliche Verhandlung notwendig geworden. Der Gegner hat wie …
Andere Ansicht | 27. Oktober 2011 — Eine hochemotionale Verhandlung, es geht um einen Gebrauchtwagenkauf. Der Beklagte wird informatorisch angehört und erzählt und…
RA J. Melchior, Wismar | 29. Mai 2007 — Klage mit dem sagenhaften Streitwert von 142,80 € eingereicht. Das Gericht verfährt nach § 495a ZPO - so weit, so gut. Nur, das…
RA J. Melchior, Wismar | 3. November 2009 — Es geht um eine Restforderung aus einem Unfall beim Linksabbiegen. Selbst der Gegner räumt sein Alleinverschulden ein. Lediglic…
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden | 18. März 2011 — Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem AG Chemnitz (rund 50 Minuten Autofahrt entfernt) ist anberaumt für heute, 14:00 Uhr. …
Kanzleien im Internet | 28. November 2011 — Es war eine Verhandlung angesetzt, der Beklagte war persönlich geladen. Und zwar, weil der Beklagte rechtliches Gehör rügte, na…
RA J. Melchior, Wismar | 1. Dezember 2010 — Das Gericht hatte der Gegenseite im Termin sehr deutlich gemacht, dass es mit ihrer Klage nichts würde, Entscheidung am Ende …
LawBlog | 31. Juli 2006 — Ein Mandant möchte einen Termin. Unbedingt heute. Um eine Klageerwiderung zu besprechen. Der Schriftsatz musste schon vor etlic…