AG Wuppertal: Nutzung fremder WLANs nicht strafbar
Datenschutzbeauftragter | 17. August 2010 — Bereits 2007 beschäftigte sich das AG Wuppertal als erstes Gericht mit der Frage, ob das Nutzen eines fremden und ungesichert…
Einen interessanten Artikel zur Strafbarkeit beim unbefugten Nutzen eines WLan-Netzwerks habe ich bei heise-online gefunden. Dem Artikel ist eigentlich nichts hinzuzufügen, weshalb ich lediglich zitiere:
Mit Beschluss vom 3. August 2010 (Az. 20 Ds-10 Js 1977/08-282/08) lehnte der Richter die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen den “Schwarzsurfer” mangels hinreichendem Tatverdacht ab. Eine Strafbarkeit des Angeschuldigten sei nicht ersichtlich.
Diesem war vorgeworfen worden, sich Mitte 2008 an zwei Tagen “mit seinem Laptop mittels einer drahtlosen Netzwerkverbindung in das offene Funknetzwerk des Zeugen I. eingewählt zu haben, um ohne Erlaubnis und ohne Zahlung eines Entgeltes die Internetnutzung zu erlangen”. Das Gericht bewertete dieses Verhalten jedoch als nicht strafbar. Insbesondere erfülle es weder den Tatbestand des unbefugten Abhörens von Nachrichten nach § 89 des Telekommunikationsg…
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MEDIEN INTERNET und RECHT | 20. August 2010 — 1. Das Einwählen in ein offenes, fremdes Funknetzwerk (WLAN-Netz) um ohne Erlaubnis und ohne Zahlung eines Entgeltes einen Interne…
BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 20. Oktober 2010 — Wer sich unbefugt in ein unverschlüsselt betriebenes fremdes WLAN-Funknetzwerk einwählt und in diesem "schwarz" surft, macht sich …
Rechtblog | 23. September 2010 — Das Amtsgericht Wuppertal musste prüfen,ob die Nutzung einer fremden offenen drahtlosen Internetverbindung, ohne Erlaubnis und …
MEDIEN INTERNET und RECHT | 20. Oktober 2010 — LG Wuppertal, Beschluss vom 19.10.2010 Az. 25 Qs 177/10; Vorinstanz: AG Wuppertal, Beschluss vom 03.08.2010 - Az. 26 Ds-10 Js 19…
LawBlog | 20. Oktober 2010 — Das „Schwarzsurfen“ in unverschlüsselt betriebenen fremden WLAN-Funknetzwerken ist nicht strafbar. Dies hat das Landgericht Wup…
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 2. November 2010 — LG Wuppertal Beschluss vom 19.10.2010 25 Qs 10 Js 1977/08-177/10 Schwarzsurfen offenes Wlan Das LG Wupperal hat entschieden, dass …
Dr. Graf | 26. Oktober 2010 — Rechtsnormen: §§ 89 Satz 1, 148 Abs. 1 Nr. 1 TKG; §§ 3 Abs. 1, 43 Abs. 2 Nr. 3, 44 BDSG; §§ 263a Abs. 1 und 2, 263 Abs. 2, 22 S…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 11. August 2010 — AG Wuppertal, Beschluss vom 03.08.2010, Az. 20 Ds-10 Js 1977/08-282/08 §§ 89 I 1 TKG; 44, 43 II Nr.3 BDSG Das AG Wuppertal …
RA Dr. Böttner | 11. April 2012 — LG Wuppertal, Beschluss vom 19.10.2010, Az.: 25 Qs 10 Js 1977/08 – 177/10, 25 Qs 177/10 Die Staatsanwaltschaft hat dem Angesc…
Nachdem das AG Wuppertal 2007 die Nutzung eines offenen WLAN zu einer strafbaren Handlung erklärt hatte, kommt das Gericht bei einer erneuten Bewertung zu einem ganz anderen Ergebnis.