Amtsgericht München: Die Taxifahrt vom Oktoberfest und der betrunkene Fahrgast…

Aktuell zum Oktoberfest:

Das Amtsgericht München (Urteil des AG München vom 2.9.10, AZ 271 C 11329/10) hatte über einen Fall zu entscheiden, bei welchem ein Taxifahrer von einem betrunkenen Fahrgast die Kosten für die Taxireinigung sowie Verdienstausfall forderte.

Während der Fahrt erbrach sich der Fahrgast ins Taxi. Der Taxifahrer musste das Taxi entsprechend reinigen. Er beanspruchte insgesamt 241 € Reinigungskosten und Verdienstausfall.

Das Amtsgericht München sprach ihm die Hälfte zu und sah ein Mitverschulden des Taxifahrers.

Zur Überzeugung des Gerichts stand fest, dass der Fahrgast und seine Freundin den Taxifahrer vor dem Vorfall gebeten haben, anzuhalten, weil dem Fahrgast schlecht sei und der Taxifahrer dieser Bitte zunächst nicht Folge geleistet habe. Da sich jedoch nicht feststellen ließe, wie eindringlich und drängend diese Bitten waren und ob sich für den Taxifahrer die Situation tatsächlich so eilig dargestellt hatte, wie sie offensichtlich war, sei die Forderung nicht auf Null zu reduzieren, sondern ein Mitverschulden in Höhe des hälftigen Schadenersatzanspruches anzunehm…

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Themen: Schadenersatz , Alkohol , Taxi , Oktoberfest , Fahrgast , Taxifahrt
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht

Erschienen 21. September 2010 auf http://www.lawbike.de.

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