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Amtsgericht München: Tankstelle haftet für Schäden durch herunterfallende Zapfpistole

am 18.05.2007 von http://blog.juracity.de

Wenn sich eine Zapfpistole aus der Halterung löst und dadurch ein Auto beschädigt wird, haftet allein die Tankstelle für den Schaden.
Wie die Netzeitung unter Berufung auf den Deutschen Anwaltverein berichtet, ist dies der Inhalt einer Entscheidung des Amtsgerichts München (Az.: 272 C 24950/06). Im entschiedenen Fall hatte ein Autofahrer getankt und bezahlt. Als er die Tankstelle verlassen wollte, fiel eine Zapfpistole aus einer Zapfsäule und beschädigte das Auto.
Das Gericht entschied, dass der Tankstellenbetreiber eine allgemeine vertragliche “Nichtbeschädigungspflicht” gegenüber …

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Liefersperre und Ausschließlichkeitsklausel

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OLG Karlsruhe: Immer zum richtigen Händler; aufpassen bei Montagsautos

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Schadenersatz trotz versäumter PKW - Inspektion

JuracityBlog / Versäumte Inspektionen müssen den Autofahrer bei einem technischen Mangel nicht die Schadenersatzansprüche gegenüber dem Händler kosten. Wie gw-trends online berichtet, hat das Oberlandesgericht Koblenz (Urteil vom 8.3.2007 -…

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