Amtsgericht München: Tankstelle haftet für Schäden durch herunterfallende Zapfpistole
am 18.05.2007 von http://blog.juracity.de
Wenn sich eine Zapfpistole aus der Halterung löst und dadurch ein Auto beschädigt wird, haftet allein die Tankstelle für den Schaden.
Wie die Netzeitung unter Berufung auf den Deutschen Anwaltverein berichtet, ist dies der Inhalt einer Entscheidung des Amtsgerichts München (Az.: 272 C 24950/06). Im entschiedenen Fall hatte ein Autofahrer getankt und bezahlt. Als er die Tankstelle verlassen wollte, fiel eine Zapfpistole aus einer Zapfsäule und beschädigte das Auto.
Das Gericht entschied, dass der Tankstellenbetreiber eine allgemeine vertragliche “Nichtbeschädigungspflicht” gegenüber …
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