Amtsgericht Mannheim verhängt Geldstrafe wegen Kokainerwerbs gegen Schmusesänger Laith al-Deen
am 12.07.2006 von http://www.strafblog.de
Der Pop-Sänger Laith al-Deen (Dein Lied) ist heute vom Amtsgericht Mannheim wegen zweimaligen Erwerbs und Konsums von jeweils 2 Gramm Kokain zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt worden, berichtet bild-online. Die Anzahl und Höhe der Tagessätze wird nicht mitgeteilt, aber offensichtlich sind nicht mehr als 90 Tagessätze verhängt worden, da der Sänger das Urteil mit den Worten angenommen habe, er sei sehr froh, nicht vorbestraft zu sein. Gemäß § 32 Abs. 2 Ziff. 5 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) werden Verurteilungen von nicht mehr als 90 Tagessätzen nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist. al-Deen hatte zuvor einen Strafbefehl über 180 Tagessätze erhalten, gegen den er Einspruch eingelegt hatte, so dass es zu der heutigen Hauptverhandlung kam.
Ich finde die Strafe gleichwohl fast unangemessen hoch. § 31a BtmG ermöglicht es, beim sogenannten Eigenbesitz oder Eigenerwerb von geringen Mengen von Betäubungsmitteln von Strafe abzusehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und das Btm lediglich zum Eigenverbrauch gedacht ist. 2 Gramm Kokain können durchaus noch eine geringe Menge im Sinne dieser Vorschrift sein. Die Taten sollen vorliegend schon 4 Jahre zurückliegen, irgendwelche Erkenntnisse über erneuten Drogenkonsum liegen scheinbar nicht vor. Es wäre auch an eine Verwarnung mit Strafvorbehalt zu denken gewesen. Allerdings ist die Mannheimer Justiz nicht gerade für ihre Milde bekannt, so dass der Mann letztlich mit dem Urteil leben kann.
Autor: RA Rainer Pohlen
Kanzei POHLEN + MEISTER
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» Drogen-Prozeß um Pop-Star Laith al-Deen - Bild.T-Online.de
Mannheim – Schmusesänger Laith al-Deen (34, „Dein Lied“) mußte sich heute wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor dem Amtsgericht Mannheim verantworten." /> &l…
