§ 154 Stpo: § 154 StPO sollte leider nicht sein vor dem AG Helmstedt
Mord ist mein Beruf | 18. November 2008 — Mein Mandant saß in Untersuchungshaft, er soll zudem nach Polen abgeschoben werden, um eine mehrjährige Freiheitsstrafe zu verbüße…
Der Strafbefehl lautete: 60 Tagessätze a´20,00 €. Der Mandant soll ein “Hundertwasser-Geschirrsatz” für 1.000,00 DM bestellt und nicht bezahlt haben. Stimmte wohl auch so.
Der Händler hatte erst nach 3 Jahren Strafanzeige erstattet, aber die Geschwader der Justiz hatten dennoch gnadenlos zugeschlagen und in mehreren Wohnungen Durchsuchungen angezettelt.
Mit meinem Einspruch hatte ich nach dieser langen Zeit an den offenbar vergessenen § 153 oder 153 a StPO erinnert. In einer Gegenerklärung der Staatsanwaltschaft Hildesheim eschoffierte sich der Sachbearbeiter zwar wegen einiger Vorstrafen meines Mandanten über diese Idee, meinte aber, dass sich meine Argumentation bezüglich der Anzahl der Tagessätze hören lassen könnte.
In der Verhandlung teilte mein Mandant dann mit, dass er eine Rente von knapp über 300,00 € beziehe.
Der Strafrichter meinte dann, dass die Tagessatzhöhe wohl auf 10,00 € zu reduzieren sei und fragte den Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft nach einem Vorschlag für die Anzahl der Tagessätze. Dieser meinte, 40 würden wohl genügen. Ich teilte mit, dass ich mit dem Ziel gekommen sei, dass die Sache mit 10 Tagessätzen a 10 € erledigt werden müsse, wenn sich die Staatsanwaltschaft schon kapriziös mit 153, 153 a StPO anstellt.
Da schüttelte der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft noch recht energisch den Gehirnhalter. Der Vorsitzende meinte dann, dass er gerne 20 Tagessätze a´10 € als Urteil verkünden würde. Der Sitzungsvertreter schnappte nun noch wie ein Karpfen im abgelassenen Teich nach Luft, konnte sich aber nicht mehr so richtig wehren, denn flugs war das Urteil so verkündet.
Der Mandant war nicht unzufrieden, statt 1.200,00 € nun nur noch 200,00 € zahlen zu müssen. Er gab mir das Gefühl, in der Vergangenheit schon schlechter verteidigt worden zu sein. Ein guter Tag.
Erschienen 31. August 2006 auf http://www.vier-strafverteidiger.de.
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