Amtsgeheimnis adé? – Das Informationsfreiheitsgesetz feiert Jubiläum
Seit sechs Jahren ist das (IFG) nun in Kraft. Es gewährt jedem Bürger einen
voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden. Dadurch ist dem Bürger endlich ein
Instrumentarium an die Hand gegeben worden, mit dem er sein grundgesetzlich verankertes Recht, sich aus allgemein zugänglichen
Quellen zu informieren (Art. 5 S.1 GG), auch umsetzen kann.
Fehlende Kenntnis des Bürgers
Doch nur erstaunlich wenig Bürger haben bislang von diesem Recht Gebrauch gemacht. In den vergangenen sechs Jahren wurden lediglich
rund 8600 Anfragen an staatliche Institutionen gestellt. Der Grund dafür dürfte so simpel wie einleuchtend sein: Vielen Bürgern ist
die Existenz dieses Gesetzes schlichtweg unbekannt oder sie scheuen eine Anfrage, weil sie mit einem hohen Aufwand oder unabsehbaren
Kosten rechnen. Dabei ist die Anfrage unkompliziert: Sie kann schriftlich, telefonisch oder mündlich gestellt werden und ist – sofern
es sich um einfache Anfragen handelt – kostenlos.
„fragdenstaat.de“ will Abhilfe schaffen
Ambitionierte Initiativen wollen dem Bürger die Scheu nehmen. So das „Frag den Staat“. Im August 2011 als Projekt der gemeinnützigen Open Knowledge Foundation
Deutschland gegründet, stellt sie vorgefertigte Schreiben zur Verfügung, in denen nur noch das Anliegen selbst eingetragen zu werden
braucht. Die Anfrage wird direkt über die Seite weitergeleitet. Sowohl Anfrage als auch Antwort werden veröffentlicht. Die Initiative
kann inzwischen schon rund 500 registrierte Nutzer vorweisen.
Paradigmenwechsel kommt – wenn auch langsam – in Gang
Der Wandel, hin zu mehr Verwaltungstransparenz, vollzieht sich schwerfällig. Grund hierfür ist insbesondere, dass das IFG eine ganze
Reihe von Ausnahmetatbeständen enthält, durch die das Recht auf Informationszugang eingeschränkt oder ganz verwehrt werden kann. Das
betrifft insbesondere die Fälle, in denen nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen, Aufgaben der Finanz-, Wettbewerbs-
und Regulierungsbehörden, den Datenschutz, und das geistige Eigentum zu erwarten od…
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