Amtsbekannt unbekannt verzogen
Bekomme gerade ein Vollstreckungsprotokoll eines Gerichtsvollziehers auf den Tisch, das mir unter sprachlichen Gesichtspunkten sehr gut gefällt. Der Vermerk lautet:
Der Schuldner ist amtsbekannt unbekannt verzogen
Dem Mandanten wird das allerdings nicht gefallen.
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Erschienen 28. Dezember 2010 auf http://www.internet-law.de/.
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