Amtsarzt vs. Privatarzt - Wer entscheidet über Dienstunfähigkeit?
am 04.01.2007 von http://blog.juracity.de
In seiner Pressemeldung Nr. 44/2006 vom 04.01.2007 hat sich das VG Koblenz mit einer Klage einer Beamtin gegen die vorübergehende Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit befaßt und hierbei vor allem die Zulässigkeit der Klage und die Frage nach dem maßgebenden Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzung problematisiert.
Über die Klägerin - einer Realschulrektorin - wurde im März 2004 bekannt, dass sie stellvertretende Vorsitzende einer privaten weltanschaulichen Vereinigung war. Über ausführliche Berichterstattutng in der Presse hierübe und damit in Zusammenhang stehende Unruhe unter den Lehrern und Eltern der von ihr geleiteten Schule erkrankte die Klägerin dienstunfähig an einer Depression. Während ihrer Dienstunfähigkeit wurde die Klägerin an eine andere Behörde versetzt.
Die Behörde leitete ein Verfahren zur amtsärztlichen Überprüfung der weiteren Dienstfähigkeit ein, nachdem die Klägerin insgesamt ein Jahr und zehn Monate wegen Dientsunfähigkeit dem Dienst ferngeblieben war. Der Amtsarzt ging in seiner Prognose davon aus, daß der zur Wiedererlangung der Dienstfähigkeit notwendige psychotherapeutischen Behandlungsprozess ungefähr ein weiteres Jahr in Anspruch nehmen würde. Der Dienstherr leitete hiernach das Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand ein. Die Klägerin legte in dem Verfahren eine privatärztliche Stellungnahme vor, wonach die Dauer der Erkrankung zwar schwer vorauszusagen war, es aber von einer Dauer von drei, vier Monate auszugehen sei. Gleichwohl wurde die Klägerin nach erneuter gleichlautender Stellungnhame des amtsärztlichen Dienstes in den Ruhestand versetzt. das hiergegen gerichtete Widerspruchsverfahren blieb erfolglos, so daß sie Klage erhob. Während des Verfahren erlangte die Klägerin Ihre Dienstfähigkeit zurück und wurde seitdem auch wieder als Realschulrektorin eingesetzt.
Das VG Koblenz …
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