Amtsanmaßung

An BGV Rechtschutzversicherung .... Sehr geehrte Damen und Herren, in vorbezeichneter Angelegenheit bedanken wir uns für die Übersendung des V.-Schecks über (Diskretion). Allerdings sind wir über ihre Vorgehensweise sehr verwundert. § 14 Abs. 1 satz 1 RVG lautet: "Bei Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall." Ein Ermessen des Rechtschutzversicherers ist im RVG gerade nicht geregelt. In Zukun…

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Erschienen 25. August 2006 auf http://philorama.blogspot.com.

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