AMTLICHER FEHLER
am 27.05.2005 von LawBlog
Ein Leser schildert folgendes Problem:
“Ich habe ein gebrauchtes Motorrad gekauft, das vor 11 Jahren aus den USA
importiert wurde. Beim Importieren wurde allerdings beim Übertragen der
Fahrzeugnummer in den Fahrzeugbrief ein Fehler gemacht (nur eine Stelle ist
unterschiedlich). Dieser Fehler ist 11 Jahre lang keinem aufgefallen.
Folglich ist es also so, dass ich einen Brief hatte, zu dem kein Motorrad
vorhanden war und umgekehrt.
Nun ist meine Frage, ob ich aufgrund dieses Sachverhaltes meine geleisteten Versicherungsbeitraege zurueckerstattet bekommen koennte, da die Versicherung sicherlich im Falle eines Unfalles auch nicht gezahlt haette, da ich ja eine nicht vorhanden Fahrzeugident versichert hatte und das potentielle Unfallmotorrad ja nicht versichert war.”
Nach meiner Meinung …
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