Amtliche Begründung zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Die amtliche Begründung zum 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, durch den u.a. der Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) geändert wird, ist über den Server des Landes Rheinland-Pfalz online abrufbar.

In einer ganzen Reihe von Blogbeiträgen, habe ich mich mit der umstrittenen Novellierung des JMStV beschäftigt.

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Themen: Google , Jugendschutz , Jugendmedienschutz

Erschienen 24. Juni 2010 auf http://www.internet-law.de/.

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