Amphetaminfund = Fahrerlaubnisentzeihung

An dieser Stelle kurz ein Hinweis auf Beck-Aktuell - VG Mainz, Beschluss vom 25.02.2010 - 3 L 69/10.MZ :

Die Fahrerlaubnis darf mit sofortiger Wirkung entzogen werden, wenn bei dem Betroffenen in der Hosentasche Amphetamin gefunden wurde und er sich weigerte, sich einem deswegen angeordneten Drogenscreening zu unterziehen. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz mit jetzt mitgeteiltem Beschluss vom 25.02.2010 in einem Eilverfahren entschieden. Schon ein einmaliger Konsum von Amphetamin, das zu den so genannten hart…

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Themen: VG Mainz , Amphetamin , Verkehrsverwaltungsrecht , Fahrerlaubnisentziehung

Erschienen 10. März 2010 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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3L 69/10.MZ: 3 L 69/10.MZ, Beschluss vom 25.02.2010 Amphetamin in Hosentasche - Fahrerlaubnisentzug nach verweigertem Drogenscreening

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Internetangebot des Verlages C.H. Beck, München - : VG Mainz: Sofortiger Fahrerlaubnisentzug wegen verweigerten Drogenscreenings nach Amphetaminfund rechtmäßig


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