Amphetamin in Hosentasche – Fahrerlaubnisentzug nach verweigertem Drogenscreening

Wegen seiner Weigerung, sich nach dem Auffinden von Amphetamin in seiner Hosentasche einem Drogenscreening zu unterziehen, hat die Fahrerlaubnisbehörde einem Mann aus Rheinhessen (Antragsteller) zu Recht mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis entzogen. Dies hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz in folgendem Eilverfahren entschieden:

Bei einer Personenkontrolle am Haupteingang eines Campingplatzes fand die Polizei in der Hosentasche des Antragstellers ein Tütchen mit einer Kapsel, die 0,3 g Amphetamin enthielt. Die Fahrerlaubnisbehörde forderte den Antragsteller auf, innerhalb von zwei Tagen ein Drogenscreening erstellen zu lassen. Nachdem der Antragsteller dieser Aufforderung nicht nachkam, entzog ihm die Fahrerlaubnisbehörde unter Anordnung des Sofortvollzugs die Fahrerlaubnis.

Im Rahmen eines beim Verwaltungsgericht eingeleiteten Eilverfahrens beantragte der Antragsteller die Aussetzung des Sofortvollzugs.

Die Richter der 3. Kammer haben den Antrag abgelehnt. Da der Besitz des vorgefundenen Betäubungsmittels auf Eigenkonsum des Antragstellers hindeute, habe die Fahrerlaubnisbehörde zu Recht Zweifel an dessen Fahreignung gehabt und deshalb das Drogenscreening angeordnet.…

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Themen: Fahrerlaubnis , Mainz , Amphetamin , Betäubungsmittel

Erschienen 19. März 2010 auf http://www.ferner-alsdorf.de.

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