Amoklauf angedroht: Hartes Urteil bestätigt

Spätestens seit Erfurt verstehen die Justizbehörden bei der Androhung von Amokläufent keinen Spaß mehr. „Ich mach' morgen mal schnell 'ne Schule platt“, hatte ein 41-jähriger Würzburger Anfang Dezember im Internet angekündigt. Er wurde sofort verhaftet und Anfang April vom Würzburger Amstgericht wegen Aufforderung zu einer Straftat und „Störung des öffentlichen Friedens“ zu einem Jahr und vier Monaten Gefängnis verurteilt. Auch in der zweiten Instanz hatte der vielfach vorbestrafte Mann keine Chance. Die 3. Strafkammer des Landgerichts Würzburg verwarf am Dienstag seine Berufung und bestätigte das Urteil des Amtsgerichts.

Weniger als drei Wochen vor der Ankündigung des Würzburgers war ein 18-Jähriger in der Realschule in Emsdetten (Nordrhein-Westfalen) Amok gelaufen und hatte fünf Menschen angeschossen. Davon offenbar inspiriert, wollte sich der arbeitslose Bäcker einen Spaß erlauben und die Reaktionen der anderen User im Internet testen. Am 8. Dezember 2006 verbreitete er seine Ankündigung, eine Schule platt machen zu wollen, gleichzeitig in fünf Chat-Räumen.

„Es war nur ein dummer Spaß“, versuchte der 41-Jährige seine Tat vor dem Landgericht herunterzuspielen. Dabei hatte er alle Register gezogen, um auch wirklich ernst genommen zu werden. Als Nutzer-Namen wählte er das gleiche Pseudonym wie der Amokläufer von Emsdetten. In seinem Internet-Profil nannte er als Motto „Töte, bevor du getötet wirst“, sein Hobby sei außerdem "alles, was mit töten zu tun hat". Mehrere Internet-Nutzer informierten noch in der Nacht die Polizei.

Ein Mann aus Leipzig ging zum Schein auf die Aufforderung des Angeklagten ein, bei dem angekündigten Schulmassaker mitzumachen. In einem privaten Chatraum wurden die Einzelheiten besprochen und ein Treffen in Berlin vereinbart. Als die Polizei den Würzburger noch in der Nacht in seiner Wohnung verhaftete, fanden die Beamten keine Waffen. Im Dialog mit dem Leipziger hatte der Arbeitlose von zwei Maschinenpistolen gesprochen, die er zu dem Treffen mitbringen wollte.

Reue und Schuldeinsicht waren auch vor dem Landgericht Fehlanzeige, sein Verteidiger beantragte wie in der ersten Instanz einen Freispruch: „Von vernünftigen Menschen konnte diese Drohung nicht ernst genommen werden“, sagte Rechtsanwalt Armin Gengler Dabei hätte der 41-Jährige es bei seiner Gerichtserfahrung eigentlich besser wissen müssen. Insgesam…

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Erschienen 29. August 2007 auf http://www.woetzel-online.info/.

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