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Amerikanische Gerichtsbarkeit

am 17.04.2008 von German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch

KW - Washington.   Die amerikanische Gerichtsbarkeit setzt neben der Zuständigkeit des Gerichts auch die Zustellung an den Beklagten voraus. Bei der Zuständigkeit ist zwischen der Zuständigkeit einzelstaatlicher Gerichte und Bundesgerichte zu unterscheiden. Grundsätzlich sind Überschneidungen möglich. Eine Unterscheidung, ob das Bundesgericht oder das einzelstaatliche Gericht zuständig ist, kann nach der so genannten Personal Jurisdiction, wonach sich die Zuständigkeit des Gerichts danach ergibt, ob der Fall dem Gerichtsbezirk unterliegt, oder nach der Subject Matter Jurisdiction getroffen werden, wonach die einzelstaatlichen Gerichte zuständig sind für Fragen, die einzelstaatliches Recht betreffen und die Bundesgerichte zuständig sind für Fragen, die Bundesrecht betreffen. In bestimmten Rechtsfragen ist eine ausschließliche Gerichtsbarkeit möglich. Im Einzelnen kann sich diese ausschließliche Zuständigkeit der Bundesgerichte nach drei Grundsätzen ergeben: der …

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