Amerell ./. Zwanziger 1:1

DFB-Boss Theo Zwanziger hatte den Schiedsrichter Amerell mit einer grenzwertigen Äußerung bedacht, die vermutlich auch dem Dompfaff von Regensburg nicht gefallen hätte. Der Spruch von Zwanziger war allerdings insoweit daneben, als es bei Amerell und Kempter um Erwachsene ging, die insbesondere auch nicht in einem vergleichbaren Abhängigkeitsverhältnis standen wie die Kirchenmänner und -Messknäblein. Das Landgericht erließ daraufhin eine einstweilige Verfügung. Es ist nun mal ein Unterschied, ob man als DFB-Bonze etwas sagt, oder ob man Harald Schmidt heißt. Zudem lässt ja Zwanziger auch ganz gerne mal Äußerungen über sich verbieten.

Das Oberlandesgericht Augsburg sah es jedoch anders und hat Zwanziger nun seinen Spruch unter Hinweis auf die Meinungsfreiheit wieder erlaubt. Das ist insoweit überraschend, als dass Gerichte bei beleidigenden Äußerungen mit sexuellen Kontext normalerweise nicht sehr großzügig sind. …

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Erschienen 8. April 2011 auf http://www.kanzleikompa.de.

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