AMD v Intel: Follow up
am 05.09.2005 von http://eu-law.blogspot.com
Zur Ergänzung: AMD hat am Samstag eine kurze Pressemitteilung veröffentlicht, in welcher die ursprünglichen Vorwürfe gegen Intel nochmals bekräftigt wurden.
Ein Punkt ist mir diesbezüglich noch aufgefallen: AMD argumentiert, dass die missbräuchliche Verhaltensweise von Intel dazu führt, dass Kunden und Endkonsumenten künstlich überhöhte Preise (artificially higher prices) bezahlen müssen.
Dies scheint auf den ersten Blick - vor allem aus wirtschaftlicher Sicht - nicht einzuleuchten: Wenn es Intel effektiv möglich ist, Kunden mittels Rabatten und Rückzahlungen zu (Teil-)Exklusivvereinbarungen zu verleiten (auch wenn diese u.U. nur faktischer Natur sind), so muss den Kunden - den Computerherstellern - hieraus auch ein wirtschaftlicher Vorteil erwachsen. Im nachgelagerten Markt (downstream) für den Verkauf von PCs herrscht wohl ausreichender Wettbewerb, und es würde wohl kein Unternehmen eine Exklusivbezugsklausel akzeptieren, wenn es hiermit einen Wettbewerbsnachteil im nachgelagerten Markt erleiden würde. Demnach ist davon auszugehen, dass die gewährten Rabatte und Rückzahlungen - zumindest teilweise - auch den Endkonsumenten zugute kommen, da geringere Preise im Einkauf wohl bei der Preisbildung im downstream Markt berücksichtigt werden. Insofern ist es nicht eindeutig nachzuvollziehen, weshalb der Konsument überhöhte Preise bezahlt.
Dass ein Rabattprogramm - selbst wenn es missbräuchlich wäre - zu kurz- oder mittelfristigen Vorteilen …
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