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Ambulante Pflegeverträge auf dem Prüfstand - Neue Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern bittet um Einsendung von Verträgen

am 16.01.2007 von http://verbraucherrecht.blogg.de/

Ambulante Pflegeverträge auf dem PrüfstandNeue Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern bittet um Einsendung von VerträgenImmer mehr Menschen erhalten zu Hause Pflege durch professionelle Dienste. Seit dem Jahre 2002 sind bestimmte Standards für ambulante Pflegeverträge gesetzlich vorgeschrieben. Erfahrungen zeigen jedoch, dass diese Vorgaben häufig nicht eingehalten werden. Beispielsweise fehlt Verträgen über ambulante Pflege oft die erforderliche Transparenz, häufig wird der genaue Umfang der vereinbarten Leistungen nicht angegeben oder die einzelnen Vergütungssätze fehlen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband und zahlreiche Verbraucherzentralen werden ambulante Pflegeverträge umfassend prüfen, unzulässige, vorgegebene Vertragsklauseln abmahnen und ggf. Klagen durchführen. Gesetzmäßigkeit und Verbraucherfreundlichkeit von Pflegeverträgen sollen so verbessert werden. Verbraucher werden gebeten, Verträge, die sie mit ambulanten Pflegediensten geschlossen haben, ihrer Verbraucherzentrale zur Überprüfung zu übersenden.Es gibt in Deutschland derzeit über 10.000 Pflegedienste, die gut eine halbe Millionen Pflegebedürftige betreuen. In Zukunft werden diese Zahlen noch deutlich steigen. Den vertraglichen Rahmenbedingungen in der häuslichen Pflege kommt große Bedeutung zu. Erfahrungen zeigen, dass es hier zahlreiche Defizite gibt. Neben fehlender Transparenz von Leistung und Gegenleistung fallen u. a. verbraucherunfreundliche Klauseln zu Fragen der Kündigung und hinsichtlich der Fehlerhaftung ins Gewicht. Verbraucher wissen häufig nicht, welche Rechte ihnen zustehen. Es ist vorgeschrieben, dass ein Vertrag über häusliche Pflege schriftlich abgefasst werden muss. Inhaltlich müssen mindestens folgende Informationen enthalten sein: Art, Inhalt und Umfang (Häufigkeit) der vereinbarten Pflegeleistung und sämtliche, dafür mit den Kassen vereinbarten Vergütungssätze. Darüber hinaus dürfen …

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Joachim Geburtig

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