eBay-Händler: Bestellung nur mit vollständigem Namen
Die herrschende Meinung | 15. Juli 2010 — Bei einer eBay-Auktion hatte ich meinen Vornamen abgekürzt angegeben. Jetzt meint der Händler: Bei der Überprüfung der …
Vor rund zwei Wochen berichtete Telepolis ausführlich über gefälschte Rezensionen bei Amazon.de. Es gibt gute Nachrichten: Vor wenigen Tagen hat Amazon.de sein Rezensionswesen weitgehend fälschungssicher umgestaltet.
Nicht nur Amazon hat sein Bewertungswesen auf neue Grundlagen gestellt. Auch bei Ebay ändern sich die Dinge: Bereits seit fast einem Jahr gibt der Käufer Zusatzbewertungen über den Verkäufer ab, und zwar in den Kategorien Beschreibung, Kommunikation, Versandzeit und Zusatzkosten. Diese Bewertungen scheinen erst auf, wenn ein Verkäufer mindestens zehn solcher Zusatzbewertungen hat, sodass er mögliche schlechte Bewertungen nicht einzelnen Kunden zuordnen und diese ggf. durch Negativbewertung abstrafen kann.
So soll’s sein: Mit diesem Händler sind die Kunden auch dann zufrieden, wenn er sich die guten Bewertungen nicht erpressen kann. Vollansicht
Dies ermöglichte es dem Ebay-Kunden, einen schlechten Händler miese Einzelbewertungen zu geben, trotzdem aber insgesamt fünf Sterne “alles super, jederzeit wieder” zu schreiben, um sich im Gegenzug vom Händler eine Fünf-Sterne-Wertung zu sichern.
Jetzt wird Ebay noch einen Schritt weiter gehen und die Möglichkeit der negativen Bewertung des Kunden durch den Händler komplett abschaffen. Und Ebay hat Recht. (…)
Quelle: Telepolis vom 10.02.2008
Erschienen 11. Februar 2008 auf http://log.handakte.de/.
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