Amazon und § 312 e BGB

Gerade ein Geburtstagsgeschenk bei Amazon bestellt und auch schon die Bestellbestätigung im elektronischen Briefkasten. Fraglich könnte aber sein, ob diese Bestätigungsmail den Anforderungen des § 312e Abs. 1 Nr. 3 BGB genügt:

Betreff: Ihre Bestellung bei Amazon.de Absender: bestellbestaetigung@amazon.xxx Empfänger: XXX Datum: Heute 15:43 Vielen Dank f

Ich bin ein wenig skeptisch.

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Themen: Juristisches , Amazon

Erschienen 21. November 2006 auf http://kleinblog.com/.

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