Amazon Marketplace: Nur zwei Wochen Widerruf

Anders als bei eBay müssen Händler bei Amazon-Marketplace ihren Kunden nur eine zweiwöchige Widerrufsfrist einräumen. Das bestätigte das Landgericht Stralsund mit Urteil vom 7. November 2008 (Az. 7 O 310/07). Ein Händler war abgemahnt worden, weil er in seinem Amazon-Shop eine Widerrufsfrist von zwei Wochen eingeräumt hatte. Nach den Händler-AGB stellte das Warenangebot nur die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots an den Kunden dar. Der Vertragsschluss sollte erst mit einer gesonderten Annahmeerklärung durch den Verkäufer erfolgen. In der zuvor vom Händler versendeten Bestellbestätigung per E-Mail war die Widerrufsbelehrung beigefügt.

Die Kammer stellte klar, dass eine Widerrufsfrist von zwei Wochen bei Amazon ausreichend ist. Mit der Bestell-Eingangsbestätigung und der darin enthaltenen Widerrufsbelehrung sei der Händler seinen Informationspflichten beim Fernabsatzkauf auch in Textfo…

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Themen: Ebay , Shop , Widerruf , Amazon , Landgericht Berlin , Stralsund , Marketplace
Rechtsgebiet: Widerrufsrecht

Erschienen 9. April 2009 auf http://www.trainingsblog-ecommerce.de.

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