AMAZON: Äußerst eigenartige Rücknahme-Regelungen bei amazon.de

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von amazon.de (→ Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Amazon AGB) finden sich derzeit eigenartige Rücknahme-Regelungen. Neben einer (fehlerhaften) Widerrufsbelehrung findet sich eine sog. “Rücknahme-Garantie”, die jedoch nur innerhalb von 30 Tagen, also mit einer kürzeren Frist als das gesetzliche Widerrufsrecht wahrgenommen werden kann. Ausdrücklich wird dem Verbraucher von Seiten Amazon bestätigt, dass “diese Rücknahmegarantie … nicht Ihre gesetzlichen Rechte und somit auch nicht Ihr Widerrufsrecht nach § 3 der vorliegenden AGB [beschränkt ]”. Der Sinn und Zweck einer solchen “Rücknahmegarantie” für den Verbraucher erschließt sich nicht. Die “Amazon-Garantie” ist, anders als das gesetzliche Widerrufsrecht (vgl. §§ 312 Abs. 3 und 4, 312 b Abs. 3, 312 d Abs. 4 BGB) beschränkt auf bestimmte Produktbereiche, sie enthält eine kürzere Frist, gilt nicht nur für Produkte, für die das Widerrufsrecht gesetzlich ausgeschlosse ist und gilt u.a. nur bei gleichzeitiger Rücksendung der Originalverpackung. Soll hier der Verbraucher, der seinen Widerruf nicht ausdrücklich als solchen bezeichnet, übervorteilt werden, weil er möglicherweise mit seinem “Widerruf” angeblich nur die “Rücknahmegarantie” für sich in Anspruch nahm? Es drängt sich dem geneigten Leser - trotz des Hinweises am Anfang und Ende der “Rücknahmegarantie” - der Gesetzestext zu § 5 UWG auf: “(1) Unlauter im Sinne von § 3 handelt, wer irreführend wirbt. (2) Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Werbung irreführend ist, sind alle ihre Bestandteile zu berücksichtigen, insbesondere in ihr enthaltene Angaben über (Nr. 2) … die Bedingungen, unter denen die Waren geliefert oder die Dienstleistungen erbracht werden”. Anders als eBay ist Amazon, was das Angebot von Waren angeht, selbst Anbieter und in dieser Funktion Wettbewerber von gleichartig tätigen Onlinehändlern, da Amazon mit eigenem Produktsortiment am Markt auftritt. Das Gebahren des Branchenprimus ist demnach nicht ungefährlich.

Der Originaltext der Amazon-AGB in Auszügen:

“§ 3 Widerrufsrecht bis zu 2 Wochen, Ausschluss des Widerrufs

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Eingang der Ware und nicht vor Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf durch Rücksendung der Ware ist zu richten an:

Amazon.de Rücksendezentrum 36242 Bad Hersfeld

Der Widerruf kann online erfolgen unter: http://www.amazon.de/kontaktformular oder per Brief an:

Amazon EU S.a.r.l. 5, Rue Plaetis L-2338 Luxemburg

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empf…

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Themen: Abmahnung , Widerrufsbelehrung , Verbraucher , Widerruf , Amazon

Erschienen 31. Oktober 2008 auf http://damm-legal.de.

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