Am 13.4.2011 hat das Arbeitsgericht Frankfurt (Main) den ehemaligen Sportchef des Hessischen Rundfunks zu 1,1 Mio. EUR Schadensersatz verurteilt und die letzte fristlose Kündigung aus Sommer 2005 bestätigt +++

Nach einer Presseerklärung des Präsidenten des Arbeitsgerichts Frankfurt (Main) hat das Arbeitgericht die Klage des ehemaligen Sportchefs des Hessischen Rundfunks gegen die weitere Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus 2005 abgewiesen und den ehemaligen Mitarbeiter verurteilt, 1.1 Mio EUR Schadensersatz an den Rundfunkt zu zahlen.

Die schriftliche offizielle Presseerklärung liegt noch nicht vor. Wir werden berichten sobald sie erscheint. Die Presse berichtet in ihren Medien gleichlautend. Das meiste ist schon bekannt.

Hintergrund: Zwischen 2001 und 2004 soll der Sportchef Emig mehr als 300.000 Euro an Schmiergeld für Schleichwerbung angenommen haben. Dadurch entstand dem Hessischen Rundfunk ein Schaden von mindestens 285.000 EUR. Weitere Schäden hatte der Rundfunk recherchiert und kam so auf insgesamt 1,78 Mio EUR, die er in 2010 eingeklagt hatte. Mehrere Kündigungen des Mitarbeiters hatten zuvor keinen Bestand. Die letzte Kündigung, zum 11. August 2005, wurde vom Arbeitsgericht bestätigt. Stellt sich die Frage, was bei dieser Sachlage zuvor schief gegangen ist, wenn der ö…

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Erschienen 14. April 2011 auf http://www.rechtsanwalt-arbeitsrecht-berlin.com.

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