Alvar Freude freigesprochen
am 24.04.2006 von http://log.handakte.de/
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte einen 33 Jahre alten, in Stuttgart lebenden Kommunikationsdesigner u. a. wegen Verbreitens von Propagandamitteln und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie wegen Zugänglichmachens volksverhetzender Schriften angeklagt. Der Angeklagte tritt für ein „freies, unzensiertes“ Internet ein und hatte auf seiner eigenen Homepage zu Informationszwecken eine über 100 Seiten starke Dokumentation über Sperrverfügungen einzelner Webseiten ins Internet gestellt. Sie enthielt vom ihm gesetzte Links zu gesperrten, aus den USA stammenden Webseiten, die strafbare neonazistische Inhalte aufwiesen. Dadurch waren diese Seiten für die Besucher der Homepage durch bloßes Anklicken erreichbar.
Das Landgericht hatte den Angeklagten freigesprochen. Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts hat die dagegen gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft verworfen und damit den Freispruch bestätigt. Der Senat hat den Einzelfallcharakter seiner Entscheidung hervorgehoben und betont, es handele sich nicht um ein verallgemeinerungsfähiges Urteil. Grundsätzlich sei ein Linksetzer, der mittels einer solchen Verbindung verbotene Inhalte, etwa rechtsradikale Propaganda, im Internet zugänglich mache, dafür strafrechtlich verantwortlich.
Im vorliegenden Fall habe sich der Angeklagte auf die Ausnahmevorschrift des § 86 Abs. 3 StGB berufen können. Die dort geregelte, die Strafbarkeit ausschließende sog. Sozialadäquanzklausel schützte die verfassungsrechtlich gewährleistete Meinungs- und Informationsfreiheit und wolle von der Allgemeinheit gebilligte Handlungen von der Strafbarkeit ausnehmen. Letztlich entscheiden die objektiv erkennbare Zielrichtung und eine Einzelfallabwägung darüber, ob eine - an sich strafbare - Handlung legitimen, vom Gesetzgeber in § 86 Abs. 3 StGB anerkannten Zwecken, z. B. der Aufklärung oder Berichterstattung, dient und damit straffrei bleibt (wie etwa der Abdruck einer Hakenkreuzfahne in einem Geschichtsbuch) oder die Tatbestände der …
OLG Stuttgart zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Links
Anwalt bloggt / OLG Stuttgart Urteil v. 24. April 2006 - 1 Ss 449/05 Das OLG Stuttgart bescäftigt sich mit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Homepagebetreibers. Es hat im Vorliegenden Fall zwar den Freispruch bestätigt, weist aber gleichzeitig darauf hi…
Alvar Freude in erster Instanz verurteilt
blat.antville: Simons Blawg / Sind Links auf unerwünschte Seiten (immer) strafbar? - oder kommt es auf den Kontext an? fragt Alvar Freude rhetorisch, und gibt auf www.odem.org gleich seine Antworten. Das Amtsgericht Stuttgart entschied heute über die Anklage der Staats…
Alvar Freude verurteilt
Jurabilis / Blawger-Kollege Dr. Simon meldet, dass das AG Stuttgart für zwei Einzeltaten auf eine Gesamtstrafe von 120 (!) Tagessätzen zu je € 25,00 erkannte. Zur Erinnerung: dem Netzaktivisten Alvar Freude werden Links auf die von den Düsseldorfer Sperrun…
Alvar Freude in erster Instanz verurteilt
Handakte WebLAWg / ... berichtet soeben auf die Verhandlung in Stuttgart hin Simons Blawg....…
Strafprozess gegen Alvar Freude vor dem Landgericht Stuttgart
Jurabilis / Das Strafverfahren gegen Alvar Freude, den Autor der Online-Dokumentation zu den Sperrverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf gegen Webseiten, geht weiter: Am Mittwoch steht das erstinstanzliche Urteil gegen den Mediendesigner und Online-Aktivi…
Alvar Freude freigesprochen
blat.antville: Simons Blawg / Soeben hat die 38. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart im Strafverfahren gegen Alvar Freude das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart aufgehoben und Alvar Freude in allen Anklagepunkten freigesprochen. [Vorabmeldung - ausführlicher Bericht folgt…
Freedom for Links
ElbeBlawg / Wer auf seiner Homepage Links zu gesperrten Webseiten mit verbotenen Inhalten setzt und diese dadurch seinen Besuchern zugänglich macht, macht sich nicht in jedem Fall strafbar. Das Oberlandesgericht Stuttgart sprach einen Kommunikationsdesigner…
Strafbarkeit der Inhalte einer Internetseite
Handakte WebLAWg / Wegen der Verbreitung unter anderem von Propagandamitteln sowie Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen muss sich in der kommenden Woche ein Kommunikationsdesigner vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart verantworten. Wie eine Sprecherin…
OLG Stuttgart: Odem.org - keine strafrechtliche Linkhaftung
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte einen 33 Jahre alten, in Stuttgart lebenden Kommunikationsdesigner u. a. wegen Verbreitens von Propagandamitteln und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie wegen Zugänglichmachens v…
Strafrechtliche Verantwortlichkeit für Links
Handakte WebLAWg / 1. Wer im Internet eine Dokumentation zur Sperrung von Links bereithält und diese mit Links zu Inhalten verfassungswidriger Organisationen versieht, von deren Inhalten er sich distanziert, ist gleichwohl grundsätzlich strafrechtlich für die Inhalt…
Strafbarkeit von Hyperlinks: OLG Stuttgart bestätigt Freispruch
advobLAWg / Der 1. Strafsenat des Stuttgarter Oberlandesgerichts hat die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart verworfen und den Freispruch des Kommunikations-Designer Alvar Freude, der wegen des Setzens von Hyperlinks auf d…
Strafbarkeit von Hyperlinks: OLG Stuttgart bestätigt Freispruch
advobLAWg / Der 1. Strafsenat des Stuttgarter Oberlandesgerichts hat die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart verworfen und den Freispruch des Kommunikations-Designer Alvar Freude, der wegen des Setzens von Hyperlinks auf d…
» Oberlandesgericht Stuttgart - Zur Strafbarkeit eines Internetauftritts eines Kommunikationsdesigners
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