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Altkanzler Schmidt muss nicht büßen

am 25.01.2008 von Strafprozesse und andere Ungereimtheiten

Der Verstoß gegen das Rauchverbot in einem Hamburger Theater wird für Altkanzler Helmut Schmidt vermutlich keine strafrechtlichen Konsequenzen haben. «Zweifelsohne war das Rauchen gesundheitsschädigend, es ist aber nicht davon auszugehen, dass eine Körperverletzung durch das Ehepaar Schmidt vorlag», sagte Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger. Fernsehbilder des genüsslich rauchenden Schmidt und seiner Frau Loki hatten eine Nichtraucher- Initiative aus Hessen zu einer Strafanzeige veranlasst.Quelle: newsclickIch habe viele Jahre teilweise heftig geraucht. …

Vorher bei Strafprozesse und andere Ungereimtheiten

» Der Ohnmacht nahe

» Offener Brief von Selenz an Schröder

» 4142 VV RVG und die schlafenden Anwälte

» Der glückliche Deal

» Neues Finanzamt für Quedlinburg


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RA Werner Siebers

An dieser Stelle berichtet Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Werner Siebers, auch Spezialist für Verkehrsunfallabwicklungen, über Strafprozesse, über das Umfeld der Strafjustiz und was sonst noch so auffällt.

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