Verlängerung des Betreuungsunterhalts und das Altersphasenmodell
Rechtslupe | 30. Juni 2011 — Ein Altersphasenmodell, das bei der Frage der Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen allein oder wesen…
Er arbeitet bei den Berliner Verkehrsbetrieben, sie ist ReNo-Gehilfin. Nach der Geburt ihres Sohnes setzte sie für 3 Jahre mit der Berufsstätigkeit aus und arbeitet nun wieder 25 Wochenstunden im erlernten Beruf.
Trennung, Scheidung. Sie verlangt nachehelichen Betreuungsunterhalt, da ihr eine Ausweitung ihrer Berufstätigkeit nicht möglich sei. Das FamG verurteilt zur Zahlung von Elementarunterhalt in Höhe von 193,20 € und von Altersvorsorgeunterhalt in Höhe von 48,54 €.
Das KG weist die Berufung zurück. Eine Betreuung im Hort über täglich zehn Stunden (8 – 18.00 Uhr) sei nicht mehr mit dem Kindeswohl vereinbar; die Mutter benötige auch Zeit, die defizitäre Grundschulausbildung des Sohnes zu ergänzen. Eine Betreuung durch Vater und Großeltern scheitere am nicht aufgearbeiteten Elternkonflikt.
Auf die zugelassene Revision hat der BGH das Urteil aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.
Das Berufungsgericht hat eine vollzeitige Betreuung des gemeinsamen Kindes in einer kindgerechten Einrichtung allein im Hinblick auf das Alter des Kindes aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt. Individuelle Umstände, die diese Entscheidung rechtfertigen könnten, lässt das Berufungsurteil vermissen. Unabhängig davon, dass - offenbar unstreitig - eine Betreuungsmöglichkeit im Hort bis 18.00 Uhr zur Verfügung steht, hat das Berufungsgericht auch die Betreuungsmöglichkeit durch den Antragsgegner mit unzutreffenden Erwägungen verneint.
Grundsätzlich ist auch der barunterhaltspflichtige Elternteil als Betreuungsperson in Betracht zu ziehen, wenn er dies ernsthaft und verlässlich anbietet (vgl. Empfehlung 5 des Arbeitskreises 2 des 18. Deutschen Familiengerichtstages). Maßstab dafür ist auch im Rahmen des § 1570 BGB das Kindswohl, hinter dem rein unterhaltsrechtliche Erwägungen zurücktreten müssen. Ist bereits eine am Kindesw…
» Vollständiger ArtikelErschienen 8. Dezember 2010 auf http://www.blog.beck.de/blog.
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scheidungsfix | 15. August 2011 — Auch in dieser Entscheidung hat der BGH erneut klargestellt, daß er das Altersphasenmodell aufgegeben hat: Wenn der Betreuung…
beck-blog | 21. April 2010 — Gemäß § 1570 I 1 BGB kann die geschiedene Ehefrau für mindestens drei Jahre nach der Geburt eines gemeinschaftlichen Kindes U…
scheidungsfix | 29. März 2011 — Zuallererst muss nämlich geprüft werden, ob das Kind - altersunabhängig - anderweitig betreut werden kann. Dies kann eine sog. …
Meyer-Köring v.Danwitz | 30. Juli 2009 — Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 17. Juni 2009 – XII ZR 102/08 – zum dritten Mal in kurzer Zeit nach den Entschei…
Meyer-Köring v.Danwitz | 15. Juni 2009 — In einer Entscheidung vom 18. März 2009 - XII ZR 74/08 - hatte der Bundesgerichtshof (BGH) ausgeführt, der geschiedene Ehegatte…
scheidungsfix | 8. Dezember 2010 — War nach altem Recht zumindest bis zum Eintritt des Kindes in die dritte Grundschulklasse jegliche Erwerbstätigkeit der betreue…
Recht und Friedlich | 28. Oktober 2011 — Wir hören von unseren Mandanten häufiger, wenn es um das Umgangsrecht der Eltern mit ihrem Kind geht, dass der Umgang der geset…
Fokus Familienrecht | 28. Oktober 2010 — Wenn das Kind drei Jahre alt ist und grundsätzlich die Möglichkeit der Drittbetreuung besteht, ist der betreuende Elternteil verpf…
scheidungsfix | 3. August 2011 — Der u.a. für das Unterhaltsrecht zuständige XII. Senat des Bundesgerichtshofs hat am 15.06.2011 eine wichtige Entscheidung zum …