Altersgrenze bei Kündigungsfristen ist europarechtswidrig

EuGH, Urteil vom 19.01.2010, C-555/07

Nach deutschem Recht werden bei den Kündiungsfristen die Beschäftigungszeiten vor dem vollendeten 25. Lebensjahr nicht berücksichtigt (§ 622 II 2 BGB). Der EuGH sieht darin eine verbotene Diskriminierung wegen des Alters. Die deutschen Gerichte haben diese Altersgrenze nun unbeachtet zu lassen.

Die Sache war dem EuGH vom LAG Düsseldorf vorgelegt worden. Eine Arbeitnehmerin hatte gegen eine Kündigung geklagt. Sie war mit 18 Jahren eingestellt und im Alter von 28 Jahren entlassen worden. Der Arbeitgeber hatte ihr mit einer Frist von einem Monat gekündigt; er hatte nach deutschem Recht eine Betriebszugehörigkeit von 3…

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Themen: Eugh Urteil

Erschienen 19. Januar 2010 auf http://www.arbeit-familie.de/blog/.

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