Altersdifferenzierung in Sozialplänen
Rechtslupe | 27. Mai 2009 — Sozialpläne dürfen nach einem gestern verkündeten Urteil des Bundesarbeitsgerichts eine nach Lebensalter oder Betriebszugehörig…
Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts entschied mit Urteil vom 26.05.2009 über die Zulässigkeit einer Sozialplanregelung mit abgestaffelten Abfindungen nach Alter und Dauer der Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer. Danach darf ein Sozialplan vorsehen, dass über 59 Jahre alte Arbeitnehmer einer anderen Berechnungsformel unterliegen und dadurch einen Anspruch auf eine geringere Abfindung haben als jüngere Mitarbeiter. Auch können rentenberechtigte Mitarbeiter von Sozialplanleistungen völlig ausgeschlossen sein. § 10 S. 3 Nr. 6 AGG rechtfertigt eine derartige Ungleichbehandlung. "Es entspricht einem allgemeinen sozialpolitischen Interesse, dass Sozialpläne danach unterscheiden können, welche wirtschaftlichen Nachteile den Arbeitnehmern drohen, die durch eine Betriebsänderung ihren Arbeitsplatz verlieren. Diese Nach…
» Vollständiger ArtikelRechtslupe | 27. Mai 2009 — Sozialpläne dürfen nach einem gestern verkündeten Urteil des Bundesarbeitsgerichts eine nach Lebensalter oder Betriebszugehörig…
beck-blog | 27. Mai 2009 — Das BAG hat eine mit Spannung erwartete Entscheidung zur Zulässigkeit nach dem Lebensalter und der Betriebszugehörigkeit abgest…
Arbeitsrecht & Mediation Berlin | 8. Juni 2011 — 1. Arbeitgeber und Betriebsrat können in einem Sozialplan vereinbaren, dass Arbeitnehmer, die wegen des Bezugs einer befristete…
Arbeitsrecht | 8. Juni 2011 — Arbeitgeber und Betriebsrat können in einem Sozialplan vereinbaren, dass solche Arbeitnehmer keine Abfindung erhalten, die wege…
Rechtblog | 7. April 2009 — Die Betriebsparteien dürfen in Sozialplänen für Arbeitnehmer, die Anspruch auf vorgezogene Altersrente haben, geringere Abfin…
JuracityBlog | 21. September 2007 — das entschied das Landesarbeitsgericht kürzlich erstmals unter der Geltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Soz…
Rechtslupe | 9. Juni 2011 — Arbeitgeber und Betriebsrat können in einem Sozialplan vereinbaren, dass solche Arbeitnehmer keine Abfindung erhalten, die wege…
arbeitsrechtsfix | 8. Juni 2011 — Es ist zulässig, in einem Sozialplan zu vereinbaren, dass Arbeitnehmer keine Abfindung erhalten, die wegen des Bezugs einer befris…
andreas-buschmann.net | 19. November 2008 — Ein Sozialplan darf die Abfindung geringer bemessen, wenn der aussscheidende Arbeitnehmer Anspruch auf vorgezogene Altersrente hat…
andreas-buschmann.net | 19. November 2008 — Ein Sozialplan darf die Abfindung geringer bemessen, wenn der aussscheidende Arbeitnehmer Anspruch auf vorgezogene Altersrente …