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Alternative zur Vertrauensfrage

am 22.05.2005 von neues aus schwabenheim

Wie macht man Neuwahlen zum Bundestag? Der einfachste, aber keineswegs sichere Weg führt über die Vertrauensfrage des Bundeskanzlers (siehe Lawblog und Winkelschreiber). Hier hat allerdings der Bundespräsident ein gewichtiges Wörtchen mitzureden. Es gibt aber noch eine etwas komplizierte Alternative, mit der der Bundespräsident in die Enge getrieben werden kann, wenn SPD und Grüne dizipliniert abstimmen um eine erfolgreiche Wahl zu verhindern:
Wenn der Bundeskanzler seinen Rücktritt erklärt, so kommt das Verfahren nach Art. 63 GG in Gang. Der Bundespräsident schlägt dem Bundestag einen Kandidaten vor. Hier dürften sich bereits erste Schwierigkeiten für den Präsidenten ergeben. Es gibt keinen Kandidaten, der die Chance hätte, die notwendige absolute Stimmenmehrheit (Art. 63 II GG) zu erreichen. Es kommt dann zu einer vierzehntägigen zweiten Phase (Art. 63 III GG), in der aus dem Bundestag heraus (§ 76 GOBT) Kandidaten zur Wahl gestellt werden können. Auch diese benötigen zur Wahl die derzeit nicht erreichbare absolute Stimmenmehrheit. Nach 14 Tagen tritt der Bundestag erneut zusammen und wählt einen Kandidaten mit relativer Mehrheit zum Bundeskanzler. Jetzt ist es am Bundespräsidenten, ob er dem Land eine Minderheitsregierung zumuten möchte oder mit der Auflösung des Bundestages den Weg für Neuwahlen frei macht (Art. 63 IV GG).

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