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Alternative Streitbeilegungsverfahren – eine Einordnung (Teil 1)

am 12.11.2006 von http://www.schindlerboltze.de/weblog

Konflikte sind dem Wirtschaftsleben immanent und damit nicht wegzudenken. Konflikte entstehen immer dort, wo Menschen über begrenzte Ressourcen verfügen müssen. In vielen Fällen eskaliert der Konflikt, so daß Geschäftsbeziehungen oder Arbeitsverhältnisse dauerhaft beschädigt sind. Wird der Konflikt hingegen richtig eingeordnet und mit dem Kontrahenten gemeinsam abgearbeitet, steckt in streitigen Auseinandersetzungen nicht selten Potential für Innovationen.
In der folgenden „Weblog-Reihe“ werden Verfahren zur außergerichtlichen bzw. alternativen Streitbeilegung (ADR – alternative dispute resolution) aufgezeigt. Hierbei wird unterschieden nach Verfahren, die bei innerbetrieblichen Konflikten, also solchen, die unmittelbar mit dem Arbeitsplatz zusammen hängen, eingesetzt werden und solchen Verfahren, die bei Konflikten zwischen Unternehmen zur Anwendung kommen können. Voraussetzung für eine erfolgreiche Streitbeilegung eine frühzeitige Konflikterkennung, -einordnung und -bearbeitung.
Es wird aufgezeigt, welche Rolle Juristen (Rechtsanwälte) bei der außergerichtlichen Streitbeilegung übernehmen können und auch sollten. Der Beitrag schließt mit der Aufzählung wesentlicher Vorteile von außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren gegenüber herkömmlichen Verfahren ab.
1. Streitbeilegungsverfahren bei innerbetrieblichen Konflikten
Bei innerbetrieblichen Konflikten stehen immer zwischenmenschliche Probleme im Vordergrund. Diese können durch äußere Einflüsse wie drohender Verlust des Arbeitsplatzes als auch durch eine gestörte Kommunikation zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern und Mitarbeitern untereinander verursacht sein. Rechtliche Gesichtspunkte treten hier zurück, vielmehr ist die Beziehungsebene gestört.
Als Verfahren zur Streitbeilegung bieten sich hier insbesondere an: Moderation (a), Mediation (b), Schlichtung (c), Schiedsverfahren (d) sowie diverse Eskalationsmodelle (e). Daneben gibt es eine Vielzahl von hybriden (kombinierten) Streitbeilegungsverfahren, deren Darstellung den Umfang dieser „Weblog-Reihe“ jedoch überschreiten würde.
a. Moderation
Bei der Moderation wird eine neutrale dritte Partei in die Konfliktbearbeitung einbezogen, ohne jedoch auf …

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