Alter Satz

Sehr nett auch das gar nicht so kleine Düsseldorfer Restaurant, das zweieinhalb Monate nach Erhöhung der Umsatzsteuer immer noch 16 % berechnet. Der maschinelle Beleg nennt nicht nur einen falschen Satz. Es werden tatsächlich nur 16 % auf den Nettobetrag addiert; ich habe es nachgerechnet.

Die Servicekraft zuckt nur mit den Schultern. Ich solle mich doch freuen, wenn ihr Laden weniger Steuern berechnet. Theoretisch kein schlechter Ansatz. Praktisch ist es leider so, dass bei Rechnungen mit falschem Mehrwertsteuersatz der Vorsteuerabzug unzulässig ist. Das Ganze spart mir also keine drei Prozent.…

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Themen: Umsatzsteuer

Erschienen 17. März 2007 auf http://www.lawblog.de.

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