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Alteigentümer scheitern vor dem EGMR

am 30.03.2005 von http://www.kulioo.de

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klagen von Alteigetümern abgewiesen. Das Land der Kläger war zwischen 1945 und 1949 in der Sowjetischen Besatzungszone enteignet und zu zwei Dritteln an sogenannte Neubauern und zu einem Drittel an den Staat verteilt worden. Bei der jetzt abgewiesenen Klage ging es nur um das Staatsdrittel. Streitigkeiten um die anderen Drittel sind noch anhängig (zum Streit vor dem BVerfG hier).Es berichten die Streitsache, das BMJ und die Sueddeutsche Zeitung (hier und hier).

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