ALTE WERTE

Noch ein uraltes Sparbuch im Schrank, womöglich sogar eines geerbt? Dann könnte eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt Anlass sein, das Guthaben endlich mal aufzulösen.

Nach Auffassung des Gerichts ist laut beck-aktuell eine Bank auch noch mehr als 30 Jahre nach der letzten Kontobewegung verpflichtet, das ausgewiesene Guthaben und die Zinsen auszuzahlen. Das gelte selbst dann, wenn die Bank überhaupt keine Unterlagen mehr habe.

Ich …

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Themen: Frankfurt , Glaube

Erschienen 19. Mai 2005 auf http://www.lawblog.de.

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