Alte Frau überfahren: Zweites Gutachten beantragt

Nicht sehr wahrscheinlich, aber immerhin möglich: Nach sechs Verhandlungstagen und einem Monat Verfahrensdauer muss der Totschlags-Prozess gegen eine 66-jährige Autofahrerin vor dem Würzburger Landgericht vielleicht ausgesetzt und neu aufgerollt werden. Der Angeklagten liegt zur Last, im Januar 2007 eine 84-jährige gehbehinderte Rentnerin auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes in Ochsenfurt (Kreis Würzburg) vorsätzlich überfahren zu haben. Am Donnerstag beantragte ihr Verteidiger Norman Jacob ein zweites Gutachten über die Frage der Schuldfähigkeit seiner Mandantin.

Zuvor hatte Professor Dr. Martin Krupinski von der Universität Würzburg der 66-Jährigen eine erheblich eingeschränkte Schuldfähigkeit bescheinigt und ihre Unterbringung in der Psychiatrie empfohlen. Der Sachverständige geht davon aus, dass die Angeklagte seit Jahren unter einer paranoid-wahnhaften Störung leidet. Etwa ein halbes Jahr vor dem Unfall hatte der Ehemann der 66-Jährigen aus dem gleichen Grund die vorläufige Betreuung seiner Frau beantragt. Die Betreuung wurde vom Gericht aber zehn Tage vor der Tat wieder aufgehoben, weil diese Maßnahme nicht geeignet war, die Eheprobleme des Paares zu lösen.

Seit vielen Jahren sei seine Frau auf junge Au-Pair-Mädchen und eine Pferdepflegerin aus Ungarn, die er auf seinem Pferdehof beschäftige, ohne Grund eifersüchtig, hatte der Ehemann der Angeklagten vor Gericht zu Protokoll gegeben. Die 66-Jährige habe „zumindest ein subjektives Interesse ihres Mannes an den jüngeren Frauen wahrgenommen“, erläuterte Krupinski. Leider habe sie nicht die entsprechenden Konsequenzen aus der extrem angespannten Beziehung gezogen und die Scheidung eingereicht. Das gilt freilich auch für den Ehemann: „Beide haben an etwas festgehalten, unter dem sie gelitten haben.“

Am 18. Januar 2007 überfuhr die Angeklagte eine 84-jährige Frau, die auf dem Parkplatz die Fahrbahn vor ihrem BMW überquerte. Anschließend gab sie zu Protokoll, es habe sich um einen Unfall aufgrund eines Fahrfehlers gehandelt. Die Staatsanwaltschaft legt ihr zur Last, die Rentnerin absichtlich überfahren zu haben. Wenn es so war, dann habe es sich um „einen aggressiven Impulsdurchbruch“ gehandelt und die Steuerungsfähigkeit sei erheblich eingeschränkt gewesen, erklärte …

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Themen: Jacob

Erschienen 18. Januar 2008 auf http://www.woetzel-online.info/.

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