Autofahrerin: Es war ein Fahrfehler, keine Absicht
schreibmaschine | 18. Dezember 2007 — Kurz gemeldet: Eine 66 Jahre alte Frau aus Mittelfranken streitet ab, eine 84-jährige, gehbehinderte Rentnerin vorsätzlich über…
Sieben Jahre Freiheitsstrafe und die Einweisung in die Psychiatrie forderten am Mittwoch Staatsanwaltschaft und Nebenklage im Prozess um den Tod einer 84-jährigen Rentnerin vor dem Würzburger Landgericht. Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager beantragte, die 66-jährige Angeklagte, die die gehbehinderte alte Frau auf dem Parkplatz eines Supermarkts in Ochsenfurt (Kreis Würzburg) überfahren hat, wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu verurteilen.
Ohlenschlager ist davon überzeugt, dass die Angeklagte ihr Opfer vorsätzlich angefahren, den Tod der Rentnerin aber fahrlässig verursacht hat. Man müsse von einer erheblich eingeschränkten Steuerungsfähigkeit ausgehen, betonte der Anklagevertreter. In die Psychiatrie soll die 66-Jährige, weil von ihr laut Ohlenschlager wegen einer „massiven Wahnerkrankung“ ein erhebliches Risiko für die Allgemeinheit ausgeht.
Das 84-jährige Opfer hatte am 26. Januar 2007 auf dem Parkplatz mit seiner Gehhilfe vor dem BMW 740i der Angeklagten langsam die Fahrbahn überquert. Zeugen haben beobachtet, wie die Angeklagte erst mehrfach gehupt, geschimpft und wütend gestikuliert hat. Dann gab sie plötzlich Gas und fuhr die Rentnerin an. Anschließend bremste die 66-Jährige kurz ab, die alte Frau stürzte zu Boden und wurde anschließend vom linken Vorderreifen des schweren Achtzylinders überrollt, ein Stück mitgeschleift und gegen ein anderes Auto gedrückt. Sie starb noch am Unfallort an ihren schweren Verletzungen. „Die Angeklagte hat ihr Fahrzeug als Waffe benutzt“, betonte Rechtsanwältin Christina Glück, die die Angehörigen des Opfers vor Gericht vertritt.
Oberstaatsanwalt Ohlenschlager geht davon aus, dass die getötete Rentnerin zum unschuldigen Opfer des jahrelangen Ehekrieges zwischen der 66-Jährigen und ihrem Ehemann geworden ist. Die Angeklagte leidet nach Aussage eines psychiatrischen Sachverständigen an einer paranoiden Persönlichkeitsstörung und stand durch die ständigen Streitereien mit ihrem Mann unter starkem psychischem Druck. Hauptstreitpunkt war ein Au-Pair-Mädchen aus Ungarn, dem sie ein intimes Verhältnis mit ihrem Mann unterstellte. Das Paar habe aber "nicht die richtigen Konsequenzen aus ihrer destruktiven Ehe gezogen und sich scheiden lassen“, warf Ohlenschlager der Angeklagten und ihrem Ehemann vor.
Auf dem Parkplatz habe sich die aufgestaute Aggression der 66-Jährigen dann „spontan und impulshaft ent…
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