top-of-Software - alte Masche in neuem Gewand
Recht für Verbraucher | 26. April 2011 — top-of-Software - alte Masche in neuem Gewand Verbraucherzentrale will Internetabzockern zu Leibe rücken Bereits im letzten Jahr…
MAinz und MAnnheim haben außer den Anfangsbuchstaben noch etwas gemeinsam: zwei rührige Firmen, die unbedarften Verbrauchern das Geld (genauer gesagt: 96,- Euro) aus der Tasche ziehen wollen. Jetzt schickt die Mannheimer Firma Content Services Ltd. Rechnungen für die Mainzer Firma Antassia GmbH herum. Zahlen Sie nicht, lautet wie immer der Rat. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz schreibt zum Thema: Bereits im letzten Jahr warnte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vor dem Internetportal "top-of-software.de" der Antassia GmbH mit Sitz in Mainz. Der Seitenbetreiber bat Internetnutzer für ein Abonnement zur Kasse, welches sie angeblich durch Registrierung auf seiner Seite geschlossen hatten. Mit der Weiterverbreitung von kostenlosen Programmen Dritter versuchten die Drahtzieher der Seite, unbedarfte Internetnutzer abzukassieren. Zum 01.02.2011 hat die Firma Content Services Ltd. nach Angabe der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz die Geschäfte der Antassia GmbH übernommen und verschickt nun erneut Rechnungen für die angebliche Anmeldung für top-of-software.de. "Lassen Sie sich durch diese Rechnungen und Mahnschreiben nicht einschüchtern", so der Rat der Verbraucherzentrale. "Weisen Sie die Zahlungsaufforderungen des Anbieters mit der Begründung zurück, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist." Einen Musterbrief, um diesen Forderungen zu widersprechen, finden Betroffene unter www.vz-rlp.de/muster. Auch das Amtsgericht Mainz sieht in einer aktuellen Entscheidung bei top-of-software eine "Abofalle" und geht von einem versuchten Betrug aus (Urteil vom 03.03.2011, Aktenzeichen: 89 C 284/10). Ein betroffener Verbraucher hatte auf Erstattung seiner Anwaltskosten geklagt, die ihm durch die Abwehr der unberechtigten Antassia-Forderung entstanden sind. Rechtliche Maßnahmen gegen die Betreiber von Kostenfallen im Internet sind oft nur schwer durchzusetzen, weil eine ladungsfähige Anschrift meist nicht zu ermitteln ist. Um ihnen das Leben schwerer zu machen, will die Verbraucherzentrale den Seitenbetreibern und deren Inkassounternehmen daher möglichst schn…
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