Alt und neu: Werbung mit durchgestrichenen Preisen muss erläutert werden!

Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Düsseldorf muss bei Werbehinweisen mit durchgestrichenen „alten“ Preisen auch klargestellt werden, worum es sich bei dem durchgestrichenen Preis handelt. Da ein durchgestrichener Preis zeigen soll, dass dieser gerade nicht (mehr) verlangt wird, muss dem Verbraucher auch der Hintergrund zu dieser Preisdifferenz erläutert werden (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 20.09.2011, Az. 38 O 58/09).

Hinweis: Vgl. in dem Zusammenhang auch das aktuelle Urteil des BGH zum Thema.

Unterlässt der Händler eine solche Klarstellung, so enthält er dem Verbraucher wichtige Informationen vor – schließlich ist es für den interessierten Käufer durchaus von Bedeutung, ob es sich bei dem durchgestrichenen Preis um die Hersteller-UVP, den warenüblichen Preis im Allgemeinen oder um den „alten“ Preis des jeweiligen Händlers im Speziellen handelt. Bei Preisangaben wie „€ 89,95 statt € 99,95“ ist schließlich nicht auf den ersten Blick ersichtlich, ob hier ein Schnäppchen angeboten wird – der nicht mehr verlangte Preis kann ja auch über der UVP gelegen haben.

Dementsprechend urteilten auch die Düsseldorfer Richter; sie verwiesen darauf, dass solche Preiswerbungen stets hinreichend transparent und verständlich gestaltet sein müssen (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 20.09.2011, Az. 38 O 58/09; mit weiteren Nachweisen):

„Die Bezugnahme auf einen anderen Preis muss stets klar und bestimmt sein. Insbesondere muss deutlich sein, um was für einen Preis es sich bei dem durchgestrichenen Preis handelt […]. Solche Angaben fehlen hier. Gerade auch ein durchschnittlich aufmerksamer und informierter Verbraucher wird vor dem Hintergrund teilweise ganz erheblicher Differenzen zwischen den Preisen überlegen müssen, welchen Hintergrund solche Preisunterschiede haben. Bei Markenartikeln legen zumeist schon die Hersteller erheblichen Wert auf eine einheitliche Preisgestaltung. Der Verbraucher weiß, dass Hersteller Preisempfehlungen aussprechen. Zudem kann sich ein üblicher Marktpreis gebildet haben oder eine Einführungsaktion mit Sonderpreisen stattfinden.“

Auch ist nicht zu erwarten, dass der Verbraucher zufällig errät, was es mit dem durchgestrichenen Preis auf sich hat:

„Der Umstand, dass die mit ‚statt‘ gekennzeichnete Preisangabe durchgestrichen ist, hat auf die Frage der Bezugnahme keinen Einfluss. … » Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Bgh

Erschienen 8. Dezember 2011 auf http://www.it-recht-kanzlei.de/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

„Stattpreise“

kanzlei.biz | 26. September 2011 — Eigener Leitsatz: Wird ein Artikel mit einer Darstellung einer Preisgegenüberstellung unter Angabe des jetzigen und eines durchges…

LG Düsseldorf: Durchgestrichene “Statt”-Preise ohne Erläuterung sind (doch) irreführend

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 30. September 2011 — LG Düsseldorf, Urteil vom 20.09.2011, Az. 38 O 58/09 § 3 UWG, 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass ei…

BGH: Werbung mit durchgestrichenen Preisen ohne diesbezügliche Erläuterung ist unzulässig

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 29. April 2011 — Der BGH hat entschieden (Urteil vom 17.03.2011, Az. I ZR 81/09), dass eine Werbung mit hervorgehobenen Einführungspreisen, dene…

Oberlandesgericht Düsseldorf : Werbung mit durchgestrichenem "statt"-Preis ohne Erläuterung nicht irreführend.

MEDIEN INTERNET und RECHT | 31. Juli 2010 — OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.6.2010 - Az. I-20 U 28/10; vorhergehend: LG Düsseldorf, Beschlüsse vom 15.09.2009 und vom 18.12.2009…

Werbung mit durchgestrichenen Preisen bei Eröffnungsangebot

DOPATKA | 2. Mai 2011 — Die Werbung mit durchgestrichenen Preisen bei einem Eröffnungsangebot ohne weitere Erläuterungen ist unzulässig. Dies entschied…

Werberecht: Werbung mit durchgestrichenen Preisen

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 6. November 2011 — Beim Landgericht Düsseldorf (38 O 58/09) ging es um eine spezielle Variante der Werbung mit durchgestrichenen Preisen: Der Be…

Mit durchgestrichenen Preisen richtig werben

Trainingsblog-eCommerce | 30. August 2010 — Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat mit Urteil vom 29.06.2010 ( Az.: I-20 U 28/10) entschieden, dass Händler mit einem n…

OLG Düsseldorf: Durchgestrichener "statt"-Preis - Eine Werbung in der ein durchgestrichener "statt"-Preis einem niedrigeren gültig…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 2. August 2010 — 1. Eine Werbung in der ein durchgestrichener "statt"-Preis einem niedrigeren gültigen Preis des Werbenden gegenübergestellt wird, …

Preisgegenüberstellung: Preisgegenüberstellung mit "Ladenpreis" unlauter

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 21. Oktober 2009 — In einer aktuellen Entscheidung des OLG Celle hatte der zuständige 13. Zivilsenat unter anderem auch über die Werbung eines eBay…

Werbung mit durchgestrichenen Preisen ist nicht unlauter

Kanzlei Dr. Schenk | 17. November 2010 — Das Oberlandesgerichts Düsseldorf, Urteil vom 29.6.2010, Az.: I-20 U 28/10 hat entschieden, dass es nicht irreführend sei, w…